Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Fliegen in der 10.Woche

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Fliegen in der 10.Woche

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Guten Abend Herr Dr.Bluni Wir wollen in den Herbstferien nach Spanien fliegen.Ich wäre dann in der 10.SSW nun bin icch ziemlich verunsichert...manchmal liest man man darf nicht fliegen dann wieder das es kein Problem wäre.Ich hatte im Juni erst eine FG und unter Flugangst leide ich auch allerdings ist der Wunsch nochmal in den Urlaub auch sehr groß.Soll ich auf mein Bauchgefühl hören oder spricht die vorherige FG sowieso gegen einen Flug im ersten Drittel? Vielen Dank schonmal für eine Antwort! LG Stephi


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Stephi, fehlende Beschwerden und Risikofaktoren vorausgesetzt ist das Fliegen auch in der Schwangerschaft erlaubt. Dieses gilt auch für die Frühschwangerschaft, wobei das zweite Schwangerschaftsdrittel sicher am unbedenklichsten ist. Immer wieder geäußerte Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen haben sich in keiner der großen Studien bestätigen können. Dieses bezieht auch Langstreckenflüge mit ein. Wenn es aus frauenärztlicher Sicht auf Grund etwaiger Risiken oder Ereignisse in der Schwangerschaft Einwände gibt, sollte vom Fliegen selbstverständlich abgeraten werden. Bei Langstreckenflügen bitte an die ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, Magnesium, viel Bewegung und evt. Kompressionsstrümpfe denken. Patientinnen in Terminnähe - laut Reglement der Lufthansa ab der abgeschlossenen 35.SSW, - und solche mit einer Risikoschwangerschaft, sollten nicht mehr fliegen bzw. bedürfen eines ärztlichen Attestes. Relative Kontraindikationen für das Fliegen wären z.B. -Flug in Terminnähe -Neigung zu Fehl- oder Frühgeburten in der Vorgeschichte -Starker Nikotinabusus -ausgeprägte Anämie -Herzkreislauferkrankungen -Angst beim Fliegen -mehr als 120.000 Flugkilometer pro Jahr Bei Reisen in das außereuropäische Ausland und in die USA bitte daran denken rechtzeitig eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, da die Gesetzliche Krankenversicherung hier keine Kosten übernimmt und die meisten Privaten Kassen auch nur den in Deutschland üblichen Satz. VB


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