Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Fernreisen und Schwangerschaft

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Fernreisen und Schwangerschaft

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Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, bis zu welchem ss Monat darf man Fernreisen antreten?Was sollte man dabei beachten? LG


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, in der Schwangerschaft sollten die Reiseziele nicht nur wegen möglicher Durchfallerkrankungen schon gut ausgewählt werden, wenn es um Fernreisen geht. Darüber hinaus sollte sich die Schwangere darüber im Klaren sein, dass die medizinische Versorgungslage in ferneren Ländern nicht unbedingt deutschen Standards entspricht. Wie das im Detail ist, sollte die Frau am besten vorher in Erfahrung bringen. Bei Durchfallerkrankungen sind die üblichen Behandlungen mit Flüssigkeitsersatz und ggf. mit Antibiotika angezeigt. Zur Frage, welche Maßnahmen/Verhaltensregeln zur Vermeidung von Durchfallerkrankungen angesagt sind, kann man folgendes empfehlen: -Trinkwasser sollte nur aus verschlossenen Flaschen angeboten und getrunken werden -Ost immer selbst schälen (möglichst nicht vom Buffet nehmen) -Fleisch und Fisch sollten gut gekocht oder gebraten sein, (Muscheln meiden) -Wegen der Gefahr von Toxinen in manchen Fischen sollte man bei einer „Algenblüte“ im Wasser besonders kritisch die Fische auswählen -Zubereitete Speisen dürfen nicht bei Zimmertemperatur gelagert werden -Eiswürfel in Drinks, Speiseeis und offene Getränke meiden Die Reisapotheke für Durchfallerkrankungen in der Schwangerschaft sollte die Wirkstoffe Ethacridinlactat und Tannalbumin enthalten. Zu konkreten Medikamenten sollte der behandelnde Arzt wegen der strengen Indikationsstellung beraten. In der Fachliteratur wird immer wieder eingehend darauf verwiesen, dass eine Schwangere möglichst nicht in Malaria-Endemiegebiete reisen sollte. Reist die Schwangere dennoch, weil es sich nicht umgehen lässt, sollten durch Expositionsprophylaxe Stiche der dämmerungs-und nachtaktiven Anopheles-Mücken vermieden werden. Dazu dienen ab Einbruch der Dunkelheit lange Hemden, lange Hosen, Strümpfe und Schuhe, Repellentien für Hände und Gesicht und Moskitonetze. Jede Tropenreisende sollte geimpft sein gegen Tetanus, Diphterie, Poliomyelitis, Masern, Mumps, Röteln,Varizellen und Hepatitis A. Entsprechend der endemischen Situation des Reiselandes werden Prophylaxe bzw. Impfungen gegen Malaria, GelbfieberTyphus, Hepatitis B, Meningokokkenmeningitis Japan-B-Enzephalitis,Tollwut und Cholera empfohlen. Nach Möglichkeit sollten die Impfungen schon vor der Schwangerschaft verabreicht werden. Während der Schwangerschaft sind BCG, Masern, Mumps, Röteln und Varizellenimpfung kontraindiziert. Bei Auftreten von Fieber oder anderer Symptome bis zu 6 Monate nach der Rückkehr aus einem Malaria-Endemiegebiet muss unverzüglich eine Malaria ausgeschlossen werden. Die Malariaprophylaxe erfolgt als Expositionsprophylaxe und Chemoprophylaxe mit Resochin bzw. Resochin plus Proguanil. Mefloquin darf während der ersten 3 Monate der Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Malariasschnelltests sind der mikroskopischen Beurteilung des Blutausstrichs unterlegen und insbesondere bei negativem Ergebnis für den ärztlichen Gebrauch nicht ausreichend verlässlich. Zum Fliegen/Langzeitflügen kann man zunächst mal folgendes sagen: die Ansicht, dass die Frau in der Frühschwangerschaft nicht fliegen darf, ist wissenschaftlich nicht belegt und deshalb kann man eine Schwangere ohne Beschwerden, auch in der Frühschwangerschaft sogar einen Langstreckenflug machen lassen. Es sei denn es gäbe aus frauenärztlicher Sicht aufgrund einer Risikoschwangerschaft Einwände. Die Studien können keine Schäden bei Kindern nachweisen, aber offensichtlich werden hier immer noch anders lautende Informationen herausgegeben. Bei Langstreckenflügen bitte an die ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, Magnesium, viel Bewegung und evt. Kompressionsstrümpfe denken. Patientinnen in Terminnähe, laut Reglement der Lufthansa ab der abgeschlossenen 35.SSW, und solche mit einer Risikoschwangerschaft, sollten nicht mehr fliegen bzw. bedürfen eines ärztlichen Attestes. Relative Kontraindikationen für das Fliegen -Flug in Terminnähe -anamnestisch Neigung zu Aborten und Frühgeburten -starker Nikotinabusus -ausgeprägte Anämie -kardiopulmonale Erkrankung -Angst beim Fliegen -mehr als 120000 Flugkilometer pro Jahr Bei Reisen in das außereuropäische Ausland und in die USA bitte daran denken, ggf. eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, da die Gesetzliche Krankenversicherung hier keine Kosten übernimmt und die meisten Privaten Kassen auch nur den in Deutschland üblichen Satz. VB


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