Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Ehemann hatte den CMV

Frage: Ehemann hatte den CMV

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Hallo habe eine frage bzgl.Schwangerschaft und Zytomegalievirus. 2001 kam unser Sohn Gesund zur Welt. 2002 entdeckte man bei meinem Mann den CMV der wurde behandelt (Herzmuskelentzündung)und seit der Zeit muss mein mann einiges an Tabletten einnehmen. Nun versuchen wir bereits seit einem halben Jahr noch ein Kind zubekommen was bis jetzt leider noch nicht geklappt hat. Kann es sein das es an den Tabletten liegt die er einnimmt? Und was ist zu bedenken wenn ich Schwanger werde was muss ich da beachten bzgl des Virus? Würden sie zu einer Fruchtwasser untersuchen raten? Ich bin 35 mein man 46 Jahre. Danke und Gruß Sonja


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo Sonja, 1. inwiefern die Medikamente die Fruchtbarkeit des Mannes beeinträchtigen, kann ich nicht sagen. Dazu sollte bekannt sein, was er denn nimmt.- Vielleicht hilft das weiter. Bei Unsicherheit bezüglich Medikamenteneinnahme sollte in jeden Fall mit dem behandelnden Arzt Rücksprache genommen werden. Auch könnte man sich mit der medizinisch-wissenschaftlichen Abteilung des jeweiligen Herstellers kurzschließen. Zwei andere Beratungsstellen wären z.B. 1.Institut für Reproduktionstoxikologie - Medikamentenberatung für Schwangerschaft und Stillzeit Dr. W. Paulus: http://www.reprotox.de/ Telefon:0751-8727-99 Telefax:0751 8727-98 2. Die Beratungsstelle für Embryonaltoxikologie in Berlin http://embryotox.de/index.htm Wann und wie erreicht man diese? Embryonaltoxikologische Beratung Montag bis Freitag: 9.00 bis 16.00 Uhr Telefon 030 - 30308-111 e-mail mail@embryotox.de 2. Zytomegalie (Erreger: Zytomegalievirus) Das Zytomegalievirus (ZMV) gehört zu den Herpesviren und führt nach der Erstinfektion zu einer lebenslangen latenten Infektion. Zur Reaktivierung kann es während der Schwangerschaft und bei Schwächung der zellulären Immunität (z. B. AIDS) kommen. Die Übertragung der Viren erfolgt durch sexuelle Kontakte, Tröpfcheninfektionen, Transplantationen, Muttermilch, Blut, transplazentar und perinatal. In Deutschland liegt die Durchseuchung etwa bei 50 %. Bei Immunkompetenten verläuft die Primärinfektion und die wiederholte Infektion meist uncharakteristisch und mild und bleibt damit unerkannt. Die Diagnose einer Infektion erfolgt serologisch über die Bestimmung von IgG- und IgM-Antikörpern oder auch durch den direkten Virusnachweis. Die transplazentar erworbene kongenitale Zytomegalie ist mit etwa 1 % aller Geburten die häufigste der intrauterinen viralen Infektionen. Die perinatal (unter der Geburt) oder beim Stillen entstandenen neonatalen Infektionen verlaufen in der Regel asymptomatisch und verursachen keine bleibenden Schäden. Nach einer Erstinfektion der Schwangeren muß in etwa 40 % und nach wiederholter Infektion in unter 5 % mit einer transplazentaren (über die Placenta) Infektion des Fetus gerechnet werden. Die infizierten Kinder zeigen in 10 % bei der Geburt Symptome wie niedriges Geburtsgewicht, Hepatosplenomegalie (vergrößerte Leber und Milz), Petechien(Hautblutungen), Thrombozytopenie (erniedrigte Blutplättchenzahl), Ikterus (Gelbsucht) und Mikrozephalie (einen zu kleinen Kopf). Diese primär symptomatischen Kinder haben eine Sterblichkeit um 30 % und entwickeln in über 90 % Spätfolgen wie Hörverlust, Mikrozephalie und eine geistige und körperliche Retardierung. Infizierte Kinder, die nach der Geburt unauffällig sind, zeigen in etwa 10 % der Fälle Spätfolgen. Die seltenen fetalen Infektionen nach erneuter Erkrankung der Schwangeren führen nach der Geburt zu keinen Komplikationen, sind aber in etwa 5 % mit Spätfolgen wie einem Hörverlust verbunden. Wirksame prophylaktische (z. B. aktive Impfung) und therapeutische Maßnahmen zur Verhinderung oder Behandlung einer angeborenen Zytomegalie stehen bisher nicht zur Verfügung. Die Diagnose einer primären oder aufgefrischten Infektion während der Schwangerschaft unterbleibt fast immer, wegen des subklinischen Verlaufs. In der Praxis beschränkt sich die Diagnose einer Zytomegalieinfektion somit auf die wenigen Fälle, bei denen wegen einer verdächtigen Symptomatik der Schwangeren oder eines auffälligen sonographischen Befundes eine Serologie (Blutuntersuchung) veranlaßt und eine Infektion nachgewiesen wurde. In spezialisierten Zentren kann heute durch den Virusnachweis im Fruchtwasser und den Virus- und IgM-Antikörpernachweis im fetalen Blut unter Einbeziehung der Sonographie versucht werden, eine fetale Infektion festzustellen. Deshalb sollte die weitere Diagnostik in solchen Fällen immer in Zusammenarbeit mit einem solchen Zentrum erfolgen. Aufwand und Nutzen eines allgemeinen serologischen Zytomegaliescreenings in der Schwangerschaft zur Erfassung von asymptomatischen mütterlichen Infektionen stehen nach Meinung der meisten Experten auf diesem Gebiet in keinem vernünftigen Verhältnis. Die klinische Interpretation der Serologie bezüglich des Risikos der kindlichen Gefährdung auch nach Einbeziehung der pränatalen Diagnostik bleibt schwierig und wirksame prophylaktische oder therapeutische Maßnahmen zur Reduzierung des kindlichen Risikos stehen nicht zur Verfügung, was den Wert der pränatalen Diagnostik einschränkt 3.sofern kein besonderes familiäres Risiko für genetische Störungen oder Missbildungen vorliegt, die Frau nicht 35 Jahre oder älter ist und sie auch nicht schon vorweg ein entsprechendes Bedürfnis nach Informationen zur vorgeburtlichen Missbildungsdiagnostik äußert, würde sicher nicht generell zu einer weiterführenden Diagnostik geraten werden. Die Besprechung zu diesem Thema kann natürlich auch schon zu jedem Zeitpunkt vor diesem Alter stattfinden. Ist die schwangere Frau 35 Jahre oder älter und/oder gibt es ein familiäres Risiko für genetische Erkrankungen oder Missbildungen, sollte man mit ihr bei Kinderwunsch oder zu Beginn einer Schwangerschaft schon über die damit verbundenen Risiken für Mutter und Kind sprechen und dazu gehört eben auch das Thema Pränataldiagnostik inklusive der Möglichkeit einer genetischen Beratung. Über die nicht invasiven Verfahren der Pränataldiagnostik, wie z.B. die Nackentransparenzmessung, das Ersttrimeesterscreening oder den Triple-Test sollte man, sofern gewünscht, ebenso mit der Schwangeren/ dem Paar sprechen, wie auch über die invasiven Verfahren, wie Amniozentese (Fruchtwasserpunktion) oder Chorionzottenbiopsie. Dazu gehört dann auch die individuelle Information über mögliche Konsequenzen und Risiken, so dass die Eltern den Sachverhalt gut nachvollziehen können, um ihnen die Möglichkeit zu geben, dann eine eigene Entscheidung für oder gegen eine weiterführende Diagnostik zu treffen. Das Risiko für die Geburt eines Kindes mit einer Trisomie 21 ("mongoloide Störung" oder Down-Syndrom) liegt bei einer 25jährigen (keine familiäres Risiko vorausgesetzt) bei 1: 1352, bei einer 30jährigen bei 1:895,bei einer 32jährigen 1:659, bei einer 36jährigen bei 1:280, bei einer 38jährigen 1: 167 und bei einer 40jährigen bei 1:97. Ebenso steigt bei einer Frau ab dem 35. Lebensjahr das Risiko für schwangerschaftsspezifische Komplikationen, wozu auch Fehlgeburten gehören, an. Das Risiko einer Fehlgeburt infolge einer Fruchtwasserpunktion oder einer Chorionzottenbiopsie liegt in etwa bei 1:100, was dem Risiko einer 40jährigen für die Geburt eines Kindes mit einem Down-Syndrom entspricht. Wenn die Frau/die Eltern sich gegen eine invasive Diagnostik wie der Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie zum Ausschluss einer Trisomie oder ähnlicher Chromosomenstörungen entscheiden, weil sie das Risiko z.B. für eine Fehlgeburt nicht eingehen möchten, dann ist der Frau (insbesondere, wenn sie älter ist, als 35 Jahre) in erster Linie die Messung der Nackentransparenz oder das Ersttrimesterscreening zwischen der 11.+14. SSW zu empfehlen. Auf den Triple-Test muss man zumindest hinweisen, dass es ihn auch gibt. Hier ist also zunächst die ausführliche Information der jeweiligen Methoden im Vordergrund stehend. Die Entscheidung selbst kann aber nur das betroffene Elternpaar selbst fällen. VB


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