Mitglied inaktiv
Lieber Dr. Bluni - stehe dringend vor dem Problem, wie ich bei meiner TÄtigkeit als Psychologin im Krankenhaus mit infektiösen patienten umgehe - stellen sie für mich(11. SSW) eine Gefährdung dar? Wir haben Patienten mit unklaren Infektionen, mit Lungenentzündungen, mit verschiedenen Viren (z.B. noro-Virus). Eine Beratung durch den Betriebsarzt werde ich frühestens Ende Juni bekommen - muss mich aber doch täglich verhalten. Ich wäre wirklcih sehr dankbar für Ihren Rat, ob und welche Patienten ich sicherheitshalber nicht aufsuchen sollte. Vielen Dank. Anna.
hallo, hier gibt es lt. Mutterschutzgesetz eine klare Vorgabe: in einem solch gefährdeten Bereich darf eine Schwangere nicht eingesetzt werden. Der Arbeitgeber muss aus diesem Grund hier für Abhilfe leisten, ansonsten wäre das Ausstellen eines Beschäftigungsverbotes gerechtfertigt. Unter der Internetadresse http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ können Sie das Mutterschutzgesetz nachlesen. Dort steht unter §3 Abs 1: "Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist." VB