Mitglied inaktiv
Hey, also bisher ist Gott sei Dank alles in Ordnung mit der SS. Montag ist der nächste US . Da wäre ich dann 8 +3 . Nun meine Frage, ich bin 39, hatte 2 FG , habe nur noch einen kleinen Teil meiner Schildrüse und arbeite in der Altenpflege als Dauernachtwache... nun möchte meine Chefin das ich weiterhin als Nachtwache arbeite - dazu soll ich Ihr was ausfüllen damit sie keinen Stress bekommt - oder muss normale Schichten machen - dieses geht nicht wegen meines Sohnes. Der ist 6 Jahre alt... Ansteckungen wegen Cytomegalie usw kommen ja auch noch dazu... kann der FA hier ein BV aussprechen ?? Oder ist das in der Pflege nicht machbar ??
Hallo, 1. für ein Beschäftigungsverbot müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die in der Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot umfassend beschrieben sind. 2. so ist die Vorgeschichte kein Grund 3. aber, selbstverständlich darf die Schwangere keine Nachtwachen machen. Hier gibt es klare Vorgaben im Mutterschutzgesetz und da kann die Chefin Sie unterschreiben lassen, was sie will. Das wäre sehr wahrscheinlich nicht rechtskonform. Bitte fragen Sie dazu unsere Juristin, Frau Bader. Liebe Grüße VB
Felica
Das kann deine Chefin vergessen. Es gibt keinerlei Ausnahme von der Nachtarbeit. Wenn in deinem Vertrag steht das du nur für nachts eingestellt bist, muss sie das BV ausstellen. Wende dich an das Gewerbeamt wenn sie das nicht macht. Auch für den Rest muss sie Sorge tragen das für dich oder das Baby keine Gefahr besteht. Wobei Cytomegalie nur bei Umgang mit U3-Kindern eine Rolle spielt. Falls in deinem Vertrag nicht drin steht das du nur nachts arbeitest, sondern man dich auch tagsüber einsetzen darf, muss du dem aber auch nachkommen. Also schau mal nach was genau dazu bei dir steht. Evtl könnte man noch mit Gewohnheitsrecht argumentieren. da dir kein nachteil entstehen darf wegen der Schwangerschaft, müssten Nachtzuschläge aber weiter bezahlt werden, auch dann wenn du tagsüber arbeitest. Schilddrüse, Dein Alter und die 2 FG rechtfertigen erst einmal kein BV durch den Arzt. Das bedeutet lediglich das du Risikoschwangere bist, dir engmaschigere Kontrollen zustehen und bei bedarf weitere Untersuchungen. Mit der Arbeit also solches hat das ja nichts zu tun. Alles Gute.
Mitglied inaktiv
Das Problem ist das Sie grad Mega ( sorry der ausdruck) angepisst ist das ich mit 100 % in der Nacht ausfalle. Andere hat Sie eingestellt wegen Kindern das diese erst um 8 Uhr anfangen . Und das als Fachkraft , aber bei mir geht das anscheinend nicht ??!! Und ja in meinem Verzrag steht klipp und klar Nachtwache. Nichts anderes
HeyDu!
Dann bleibst Du bei voller Bezahlung zu Hause und der AG bekommt das Geld ersetzt.
Pünktchen071419
Da kann ich mich nur anschließen. Du darfst nicht mehr nachts arbeiten und auch so sollte überprüft werden ob du überhaupt die Tätigkeiten noch machen darfst, selbst als Tagschicht. Ich arbeite in der Krankenpflege und bin im BV. Allerdings hatte sich mein FA geweigert eins auszusprechen. Nur mein Chef konnte mich zum Betriebsarzt schicken und dieser hat das BV ausgesprochen. So war es bei mir.
HeyDu!
Völlig egal ob die Tätigkeit am Tag erlaubt wäre, der Vertrag sieht ausschließlich Nachtarbeit vor.
Mitglied inaktiv
In der Altenpflege hast du kein Ansteckungsrisiko mit Cytomegalie. Die Nachtwachen darfst du aber trotzdem nicht machen.