Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Bv als hauswirtschafterin bekommen?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Bv als hauswirtschafterin bekommen?

Keri90

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Hallo Ich bin in der 9ssw. Ich arbeite als hauswirtschafterin in privaten Haushalten sprich haushaltshilfe. Mache den Haushalt sprich Kinderbetreuung mit heben und tragen. WäscheKörbe tragen, bügeln und eben putzen und kochen und einkaufen. Laut AG soll ich den Leuten, wo ich arbeite nicht sagen das ich schwanger bin. Unter anderem habe ich immer angst mich krank zumelden und eim schlechtes gewissen. Würde mir ein beschäftigungsverbot zustehen, da ich seit ein paar Tagen mit schwindel und Kreislauf Zutun habe. Was vllt auch wichtig ist meine Schwester ist damals an kindstod gestorben und die Schwester meines freundes War auch in der 25 oder 26 ssw gekommen und hatte kaum eine Überlebungschance. Nun geht's ihr gut. Vielen Dank


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, Nein, diese Tätigkeit ist sicherlich kein Grund für ein solches Beschäftigungsverbot. Es sei denn, Sie würden mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die gegen die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes verstoßen. Im übrigen sind auch in einem privaten Haushalt die Hausherren dazu verpflichtet, sich an die entsprechenden Vorgaben zu halten, wenn sie über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden. Ich wüsste nicht, warum das verheimlicht werden sollte. Das hört sich für mich schon extrem unseriös an. VB


Colien07022004

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Was in deiner Familie ist oder war ist unerheblich für ein BV. Wenn dir schwindelig ist, dann bekommst du eine Krankschreibung. Für ein BV muss die Arbeitsstelle gefährlich sein. Wichtig ist, da Du auch Kinder betreust, ob du einem ausreichenden Schutz gegen Infektionskrankheiten hast, dass kann dir dein Frauenarzt beantworten. Des weiteren gibt es Mutterschutzrichtlinien, die müssen ab sofort eingehalten werden. Das muss dir dein AG sagen, der weiß das nämlich. Du darfst nicht schwer heben, musst dich hinsetzen können etc. Kann das alles eingehalten und angepasst werden, steht dir ein BV nicht zu, kann das nicht gewährleistet werden, dann ja. Ebenso steht dir ein BV zu, wenn du keinen ausreichenden Schutz vor Infektionskrankheiten hast. Für alle schwangerschaftsbedingten Probleme, wie Übelkeit, Schwindel, schwer Beine etc., gibt es eine Krankschreibung. Diese führt aber nicht zur Minimierung des Elterngeldes. LG


Nadinchen81

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Hallo! Das ist wirklich kein Grund für BV. Zuhause macht doch auch jede Schwangere ihren Haushalt mit Putzen,bügeln und Heben. Da bekommt man ja auch kein "Haushaltsverbot"(-,


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