Hallo Herr Dr. Bluni,
ich bin in der 18. SSW und hatte heute mein 2. Screening.
Nun mache ich mir Sorgen bezüglich des BPD und des FOD.
Der BPD entspricht 16+4 und der FOD entspricht 18+3. Der KU passt mit 17+3 wieder zur 18. SSW. (genaue Werte weiß ich leider nicht)
Alle anderen Werte entsprechen genau der 18. SSW.
Muß ich mir nun wirklich Sorgen machen, oder liegt das noch im Rahmen?
Kann das auf eine Fehlbildung hindeuten?
Viele Grüße
Anja
Mitglied inaktiv - 12.08.2010, 14:06
Antwort auf:
BPD zu klein?! - FOD zu groß?!
Liebe Anja,
1. wenn Sie mal oben auf die Seite gehen, finden Sie einen Banner mit " Bilder und Daten zum Verlauf der Schwangerschaft" oder sie gehen nach
http://www.rund-ums-baby.de/40_wochen/bilder_und_daten.htm
Dort sind die jeweiligen Mittelwerte zu finden. Hier kann es natürlich immer mal Abweichungen nach oben oder unten geben. Bei etwaigen Abweichungen sollte aber bitte der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin gefragt werden, da nur er zum individuellen Verlauf und zur individuellen Interpretation der Ultraschallwerte eine Auskunft geben kann.
2. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können.
Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen.
Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art.
Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden.
Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen.
Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht.
Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich.
Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 12.08.2010