Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe da mal eine Frage! Und zwar bin ich jetzt in der 30. SSW und vor gut 2 Wochen hat mein FA einen oralen Blutzuckertest durchgeführt. Dafür sollte ich 15 Euro bezahlen. Da er mit dem Ergebnis aber nicht zufrieden war, hat er mich in die Klinik überwieden, um eine genauere Klärung herbeizuführen. Dort wurde der gleiche Test wiederholt. Nur muste ich dort nichts zuzahlen! Was ist denn nun richtig? Wird dieser Test nun noch von den Krankenkassen bezahlt oder nicht mehr? Vielleicht können Sie mir bei der Beantwortng dieser Frage helfen... Danke!
liebe Tina, hier muss man ganz klar unterscheiden: wird ein solcher Test auf Wunsch und zur Sicherheit der Schwangeren durchgeführt, ohne, dass eine medizinische Indikation vorliegt. Dann ist dieses eine Privatleistung. Ergibt sich aber aus diesem Test die Notwendigkeit einer weiteren oder erneuten Kontrolle, so wäre diese eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse und damit für die Schwangere nicht kostenpflichtig. Bis heute ist eine standardisierter Suchtest nach Schwangerschaftsdiabetes nicht BEstandteil der Mutterschaftsrichtlinien. VB
Mitglied inaktiv
Liebe Tina, ich arbeite bei einem Diabetologen und kann Dir Deine Frage wie folgt beantworten: Beim Frauenarzt ist der Blutzuckerbelastungstest nicht im Leistungskatalog enthalten, d.h. er darf ihn auch nicht zu Lasten der Krankenkasse abrechen, darum musstest Du ihn selbst bezahlen. Anders im Fall einer dafür spezialisierten Praxis - in Deinem Fall die Klinik - die eine solche Untersuchung auf Überweisung mit der Krankenkasse abrechnen dürfen. Etwas kompliziert das Ganze, aber ich hoffe, ich konnte Dir helfen! Liebe Grüsse, Katrin