Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Blutuntersuchung

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Blutuntersuchung

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Würden Sie zu einer Blutuntersuchung in der 15. Woche (die nicht von den Krankenkassen getragen wird) raten, um festzustellen, ob eine Behinderung beim Kind vorliegt. Meine Frauenärztin sagte, daß diese häufig positiv sei und man dann eine Fruchtwasseruntersuchung nachschieben müßte, wobei natürlich viel Streß entsteht. Jetzt weiß ich nicht, ob es sinnvoll oder eher negativ ist, eine solche Untersuchung machen zu lassen. Können Sie mir mit Argumenten, Infos und statistischen Zahlen weiterhelfen?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Jenna, mit diesem Test kann nur der so genannten Triple-Test gemeint sein. Der TRIPLE-TEST beurteilt folgende Parameter: mütterliches Alter Serum-AFP (Alpha-Fetoprotein) Serum-HCG (Schwangerschaftshormon) Serum-Estriol Man muß immer dazu sagen, daß es falsch positive Befunde gibt. Ein unauffälliges Ergebnis bedeutet jedoch nicht den Ausschluß einer fetalen Chromosomenanomalie oder eines Neuralrohrdefektes. Der Test sollte so früh wie möglich etwa ab der 14+0 SSW durchgeführt werden und Wiederholungsuntersuchungen bei auffälligem Befund sollten vermieden werden. Ergibt sich im Ergebnis des Triple-Testes nun ein erhöhtes Risiko, dann ergibt sich die Frage: Was macht man/frau jetzt damit? Das ist die immer wieder diskutierte Frage in Anbetracht einer Falschpositivenrate von fast 10% (=Ergebnis im Triple auffällig, die Amniozentese aber negativ); von mehreren unterschiedlichen Testverfahren und Interpretationsmöglichkeiten. Ein unauffälliges Ergebnis bedeutet jedoch nicht den Ausschluß einer fetalen Chromosomenanomalie oder eines Neuralrohrdefektes. Deshalb sollte, bevor der Test durchgeführt wird, eine eingehende Beratung der Schwangeren erfolgen über Ergebnis und Konsequenzen. Danach kann sich die Schwangere auf die Möglichkeit eines auffälligen Testergebnisses besser einstellen und die Entscheidung für oder gegen eine weiterführende Diagnostik (Amniozentese, ggf. schnelle Analyse an Plazentagewebe) überdenken. Die Rate an auffälligen Ergebnissen steigt jenseits des 30. Lebensjahres schnell auf mehr als 10% an und erreicht mit 35 Jahren bereits 16%, mit 38 Jahren 63% und mit 40 Jahren sogar 93%. Der Triple-Test wurde in den letzten Jahren zunehmend auch von älteren Schwangeren als eine Entscheidungshilfe für oder gegen die primär invasive Diagnostik gesehen (und hat so die Zahl der Amniozentesen gesenkt). Durch die Triple-Diagnostik können etwa 60% aller Down-Syndrome und etwa 80% aller Spaltbildungen der Rückens aufgedeckt werden. Nicht vergessen werden darf allerdings, daß der Triple-Test kein diagnostischer Test für eine Trisomie 21 ist, sondern eine Risikospezifizierung. Es erfolgt eine Risikopräzisierung in erster Linie für das Down-Syndrom, außerdem für das Turner-Syndrom, die Trisomie 18, die Triploidie und für Neuralrohr- und Bauchwanddefekte. Prof. Dr. Dietrich Berg hat mal sehr schön erklärt: Es sollte klar sein, dass man mit dem Triple-Test nur die Treffsicherheit des Verdachts, nicht aber die Treffsicherheit der Diagnose erhöht. All dies muß immer in einem sehr ausführlichen Gespräch mit dem behandelnden FA geklärt werden. Neben dem seit vielen Jahren etablierten Triple-Test ermöglicht inzwischen das Ersttrimester-Screening (Messung der Nackentransparenz in Kombination mit den unten genannten biochemischen Parametern)eine deutlich bessere Risikoabschätzung für das Down-Syndrom. Beim Ersttrimester-Screening handelt es sich um ein Verfahren der vorgeburtlichen Diagnostik zur Risikoberechnung z.B des Down-Syndroms (Mongolismus oder Trisomie 21) oder ähnlicher Störungen unter Berücksichtigung von Alter und Familiengeschichte. Es beinhaltet eine Kombination aus Ultraschalluntersuchung und ein Serumscreening, das eine Blutentnahme erforderlich macht. Im Rahmen der Ultraschalluntersuchung wird die sogenannte Nackentransparenz des Feten bestimmt. Hierbei handelt es sich um die sonografische Darstellung und Messung einer unter der Haut liegenden Flüssigkeitsansammlung am fetalen Nacken, die sonographisch als Nackentransparenz (englisch: nuchal translucency) imponiert. 1. Nackentransparenz (nuchal translucency) zunächst sollten zwei Dinge ganz klar unterschieden werden: Die Nackentransparenz (Nuchal translucency) und das im Mutterpass beim ersten Pflichtultraschall aufgeführte dorsonuchale Ödem: Der im Mutterpass aufgeführte Befund eines "dorsonuchalen Ödems" ist missverständlich, in den Mutterschaftsrichtlinien nicht definiert und nicht mit der "Nackentransparenz" identisch. Die Nackentransparenz ist eine Struktur, die bei allen Feten erhoben werden kann, deren pathophysiologische Relevanz jedoch von ihrer Ausprägung abhängt. Dagegen beschreibt der Begriff des Ödems immer einen pathologischen Befund. Die sonographische Messung der Nackentransparenz zwischen 11 und 14 Schwangerschaftswochen mit konsekutiver Risikoberatung bezüglich des Vorliegens einer chromosomalen Störung oder einer Fehlbildung ist eine Leistung, die zu einer vorher durchgeführten Aufklärung verpflichtet. Sie ist gemäß den Mutterschaftsrichlinien nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge. Hier gibt es aber in den Begriffen und den Erklärungen immer wieder Mißverständnisse. Nach einem sogenannten Nackenödem sollte beim US durch den niedergelassenen FA/FÄ immer geschaut werden. Die Nackentransparenz (nuchal translucency, NT) resultiert aus einer subkutanen Flüssigkeitsansammlung im Bereich des fetalen Nackens, welche bei nahezu allen Feten sonographisch darstellbar ist. Die Nackentransparenz ist eine physiologische Erscheinung im Bereich des Nackens, die man per Ultraschall darstellen kann, und die in Abhängigkeit der Ausdehnung in Bezug auf das Schwangerschaftsalter und das Alter der Mutter(Tabelle wird hier demnächst zur Verfügung gestellt) einen Hinweis auf eine genetische Störung des Kindes, zum Beispiel eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) geben kann oder auch ein Hinweis auf eine Missbildung im Bereich des Herzens oder einer Mißbildung anderer Natur sein. Die Messung der Nackentransparenz (nuchal translucency) erfolgt zwischen der 10+3 SSW und 13+6 SSW (minimale fetale Scheitel-Steiß-Länge sind 45 mm, die maximale 84 mm). Durch die Messung der Nackentransparenz kann heute eine Risikoberechnung unter Berücksichtigung von Alter und Anamnese in Bezug auf die Trisomie 21 durchgeführt werden, die nach Angaben der Literatur bis zu 80% der erkrankten Feten erkennt. Unter Kenntnis der Werte (Alter der Mutter, Hintergrundrisiko und Nackentransparenz bei bekannter Scheitel-Steiß-Länge) wird durch die von der Fetal Medicine foundation in London zugelassenen und qualifizierten Ärzte mittels einer speziellen software das Risiko für eine genetische Störung berechnet. Die erhöhte Nackentransparenz stellt per se keine Fehlbildung dar. Wenn chromosomale Anomalien ausgeschlossen werden können, werden etwa 90% der Schwangerschaften mit einer Nackentransparenz unterhalb von 4,5 mm zur Geburt eines gesunden Kindes führen, die Prozentsätze für eine Nackentransparenz von 4,5 mm und 6,5 mm oder mehr betragen jeweils etwa 80% und 45%. Normalerweise vergrößert sich die Nackentransparenz mit dem Schwangerschaftsalter bzw. der Scheitel-Steiß-Länge. Das kombinierte Risiko errechnet sich aus der Multiplikation des mütterlichen Hintergrundrisikos und des schwangerschaftsalter-entsprechenden Risikos mit dem Multiplikationsfaktor, der sich aus der Zunahme des Messwertes für die Nackentransparenz errechnet. Untersucht man ein Kollektiv von Hochrisikoschwangeren für eine genetische Störung (fortgeschrittenes mütterliches Alter), so findet sich bei Trisomie 21-Schwangerschaften in etwa 80% der Fälle eine Nackentransparenz im oberen pathologischen Bereich (dort, wo nur noch 5% der Schwangeren eine noch größere Transparenz haben; sog. 95. Perzentile). Da eine Verbreiterung der fetalen Nackentransparenz in der 11.-14.SSW mit einem breiten Spektrum fetaler Fehlbildungen assoziiert ist, sollte man mit der Schwangeren und ihrem Partner eine weiterführende Diagnostik, z.B. Ersttrimesterscreening , eine Fruchtwasserpunktion oder Chorionzottenbiopsie besprechen, ebenso wie einen differenzierten Organultraschall zwischen 20. & 23. SSW bei unauffälliger Genetik, um unter anderem eine Herzfehlbildung auszuschließen. 2. Serumscreening (free ß-hcg & PAPP A) Beim dem zusätzlichen Serum-Screening im 1. Trimenon (Ersttrimesterscreening) werden das PAPP-A (pregnancy associated Plasma Protein A) und die freie ß-Untereinheit des HCG gemessen. Die Auswertung ist möglich zwischen 10+3 SSW und 13+6 SSW. PAPP-A ist in Schwangerschaften mit Down-Syndorm signifikant erniedrigt, freies ß-HCG erhöht. Die Erkennungsrate des Laborscreenings alleine liegt für das Down-Syndrom bei 67%. Durch die Kombination der Messung der Nackentransparenz, Alter der Patientin und biochemischem Screening kann eine Erkennungsrate von 90% erreicht werden Näheres dazu kann die Frau unter www.praenatal.de finden. VB


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