Mitglied inaktiv
Hallo Dr.Bluni Hätte zwei Fragen an sie: 1.darf der Frauenarzt Geld verlangen um die Bescheinigung über eine Schwangerschaft auszustellen? Der Frauenarzt meiner Freundin verlangt 10 Euro dafür.Bei mir was das kostenlos. 2.liegt es im ermessen jedes Frauenarztes was z.B zusätzliche Ultraschalle in der Schwangeschaft kosten oder gibt es da Richtlinien? Vielen Dank für ihre Mühe.Eine schöne Woche noch. Liebe Grüße Simone
hallo Simone, 1. ja, diese Bescheinigung ist für die Schwangere kostenpflichtig, da sie meist vom Arbeitgeber verlangt wird und er dann auch für die Kosten aufkommen muss. 2. der Arzt kann die Indikation festlegen und damit auch, wann er einen Ultraschall als Wunschultraschall deklariert und der Patientin dieses dann für einen bestimmten Preis anbietet. Dieser orientiert sich an der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte mit entsprechendem Steigerungsfaktor. VB
Mitglied inaktiv
Hoffe das ich auch etwas helfen kann. Ich habe bei meinem Sohn 5 DM noch bezahlt und bei meiner jetztigen Schwangerschaft 10€ kommt vielleicht auf das Bundesland an aber verlangen darf er was... wenn sie Berufstätig ist kann sie das Geld vom Arbeitgeber zurück verlangen kann aber da genau den Arzt nochmal Fragen. 3 Ultraschalluntersuchungen bekommt man von der Krankenkasse D3 oder bei jeder Untersuchung muß man selber zahlen so um die 70€