TRI
Hallo Herr Dr. Bluni ich habe an Sie eine Frage zum individuellen Beschäftigungsverbot in der Krankenpflege. Ich bin 25 und bin jetzt zum zweiten mal Schwanger. Bei der ersten Schwangerschaft ist es zum Abort gekommen zu dieser Zeit bin ich auch ganz normal arbeiten gewesen. Nach einem Jahr jetzt Pause hat es geklappt mit der zweiten Schwangerschaft. Ich bin jetzt auch im Mutterschutzgesetzt. Allerdings muss ich sagen das ich auf Station nicht wirklich entlastet werde wie EDV arbeiten, Kurven schreiben und Aufnahme ausarbeiten. Ich bin voll im Dienst. Ich habe viel stress, bin Pat. mit dem Bett runter und hoch fahren und Pat. am heben dazu kommt das viele stehen und laufen. Obwohl klar ist das ich das nicht soll. Leider bin ich noch nicht über die 3 Monate die als Risikoreich gelten. Was würden Sie mir empfehlen. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, sofern Sie als Krankenschwester in der Klinik so eingesetzt werden, wie es die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes vorsehen, was zum Beispiel mit der beschriebenen Bürotätigkeit er Fall sein kann, spricht überhaupt nichts dagegen, diese Tätigkeit durchzuführen. Auch nach einer frühen Fehlgeburt gibt es eigentlich medizinisch keinen Grund, dass dieses nicht gemacht werden dürfte. Die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot sind hier schon sehr strengen und sie finden diese in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot beschrieben. Herzliche Grüße VB
Whity
Du könntest mal zum Betriebsrat gehen. Sie können dir wahrscheinlich dabei helfen. Auf jeden Fall musst du dich selber darum kümmern, dass du die Dinge nicht machst, die du eben nicht darfst. Du darfst auch z.B. nicht Patienten behandeln, die MRSA o.Ä. haben.