Frage: Beschäftigunsverbot vom FA oder AG?

Hallo, bei mir wurde Cytomelagie negativ getestet..ich muß ab 1.5. wieder afnagen zu arbeiten. Ich arbeite in einer Arztpraxis wo wir nachmittags viele Kinder haben. Ich selber hab einen fast 3jährgen Sohn der in den Kiga geht. 1. Aufgrund der Cytomelagie negativ bekommt man da ein BV? 2. wenn ja wer muß das ausstellen der FA o. AG? 3. kann man das jetzt auch schon ausstellen obwohl ich erst ab 1.5. anfagen müßte zu arbeiten? 4. ist es in meinem Fall nicht so gravierend weil ich auch ein Kleinkind daheim hab der in den Kiga geht und somit ich hier eine größere Ansteckungsgefahr habe? ich danke Ihnen lg

von lady26 am 02.03.2011, 13:19



Antwort auf: Beschäftigunsverbot vom FA oder AG?

Hallo, 1. vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es bei durchschnittlich weniger als 2 % der seronegativen Schwangeren zu einer Primärinfektion in der Schwangerschaft kommt, jedoch ca. 15 % der seropositiven Schwangeren eine Reaktivierung erfahren, wird aus arbeitsmedizinischer Sicht eine generelle Freistellung nicht geboten sein. Eine solche Freistellung könnte alternativ höchstens dann für die gesamte Schwangerschaftsdauer erwogen werden, wenn Kinder unter drei Jahren betreut werden, da bei diesen die Infektionsinzidenz relativ hoch ist. (Quelle: Univ. Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. F. Hofmann, 2009 Diplom - Chemiker Facharzt für Arbeitsmedizin, Fachbereich D / Abt. Sicherheitstechnik, Arbeitsphysiologie, Arbeitsmedizin und Infektionsschutz) 2. Wer ist durch eine Ansteckung besonders gefährdet? Seronegative werdende Mütter und Väter mit engem Kontakt zu Kleinkindern und diejenigen seronegativen werdenden Mütter, die in Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten, Grundschulen oder im Gesundheitswesen überwiegend mit Kleinkindern/Säuglingen (jünger als 3 Jahre) zu tun haben (z.B. Kinderarztpraxis, Kinderstation, etc.) Präventionsmaßnahmen für Risikogruppen In diversen Publikationen und Untersuchungen haben sich die prophylaktischen Maßnahmen für risikogefährdete Schwangere als sehr effektiv erwiesen, die Infektionshäufigkeiten der seronegativen Mütter und damit etwaige Folge bei den Kindern zu verhindern. „Um hier aber gerade für die schwangeren Frauen, die selbst Säuglinge und Kleinkinder (jünger als drei Jahre) im Haushalt haben, die Verhältnismäßigkeit zu wahren, kann man sich an die Empfehlungen von Frau Professor Gisela Enders aus dem Labor Enders in Stuttgart sehr gut orientieren: Für seronegative Schwangere, die in Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten, Grundschulen oder im Gesundheitswesen (z.B. Kinderarztpraxis, Kinderstation, etc.) überwiegend mit Kleinkindern/ Säuglingen unter drei Jahren beschäftigt sind, gelten besondere gesetzliche Vorgaben, die auch eine eventuelle Freistellung für die gesamte Schwangerschaftsdauer beinhalten kann, da bei diesen Frauen die Infektionsinzidenz relativ hoch ist. Wichtigste Maßnahme ist danach das Waschen der Hände mit Seife für etwa eine halbe Minute mit warmem Wasser. Dieses gerade nach dem Wechsel von Windeln oder der Hilfe beim Toilettengang der Kinder. Gleiches sollte erfolgen beim oder nach dem Umgang mit Gegenständen, die speichelbesetzt sein könnten, dem Putzen der Nase, der Tränen oder Speichel, Verabreichung von Nahrung oder Baden des Kindes. Alternativ können z.B. beim Windelwechseln oder der Hilfe zum Toilettengang Einmalhandschuhe getragen werden. Schwangere Mütter sollten in engem Kontakt zu den Kleinkindern das Berühren des eigenen Mundes, der Nase oder der Augen mit ungewaschenen Händen vermeiden. Sie sollten direkte Küsse auf den Mund und die gemeinsame Benutzung von Besteck/Trinkgefäßen vermeiden und keine Essensreste der Kinder zu sich nehmen. Ebenfalls nicht gemeinsam benutzt werden sollten Zahnbürsten, Waschlappen und Handtücher.“ 3.für Mitarbeiterinnen von Kindergärten, Kinderhorten, Grundschullehrerinnen oder Mitarbeiterinnen mit anderer Ausrichtung in solchen Einrichtungen gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften. Allgemein sind sie im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (letzter Abruf: 15.12.2010) Regelungen zum Schutz werdender und stillender Mütter sind darüber hinaus in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz - MuSchRiV http://www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Gesetze/muschriv.pdf (letzter Abruf: 15.12.2010) getroffen. Prinzipiell gelten diese Regelungen in Kindertagesstätten für alle werdenden und stillenden Mütter, also neben Erzieherinnen auch für andere Berufsgruppen wie Küchenmitarbeiterinnen und Reinigungskräfte. Für die werdende Mutter von Bedeutung sind hier vor allem die folgenden Infektionskrankheiten: •Röteln •Zytomegalie •Ringelröteln •Windpocken Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz_kinder.pdf finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. „Für alle Beschäftigte in der vorschulischen Kinderbetreuung mit direktem und regelmäßigem Kontakt zu Kindern muss der Arbeitgeber nach Biostoffverordnung (http://lasi.osha.de/docs/lv23.pdf ) (letzter Abruf: 15.12.2010) eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung veranlassen. Diese Vorsorgeuntersuchung umfasst eine Beratung, die Feststellung der Immunitätslage sowie das Angebot von fehlenden Impfungen gegen folgende Krankheiten: - Keuchhusten - Masern - Mumps - Röteln - Windpocken Zur Frage der Zytomegalie schreibt das as Amt für Arbeitsschutz in NRW dazu in seinen Informationen folgendes: Weitere Quellen: Adler SP. Cytomegalovirus and child day-care: risk factors for l maternal infection. Pediatr Infect Dis J 1991;10:590-4. Adler SP, Starr SE, Plotkin SA, et al. Immunity induced by primary human cytomegalovirus infection protects against r secondary infection among women of childbearing age, J, Infect Dis 1995;171:26-32 Adler S, Finney J, Manganello A, Best RN and AL. Prevention of child-to-mother transmission of cytomegalovirus by changing behaviors: a randomized controlled trial. Pediatr Infect Dis J. 1996;15:240-6 Adler S, Finney J, Manganello A, Best RN and AL. Prevention of child-to-mother transmission of cytomegalovirus among pregnant women. The Journal of Pediatrics. 2004; 145:485-91 Ahlfors K, Ivarsson SA, Harris S. Report on a long-term study of maternal and congenital cytomegalovirus infection in Sweden. Review of prospective studies available in the literature. Scan J Infect Dis 1999; 31:443-457. Boppana SB, Fowler KB, Britt WJ, Stagno S, Pass RF. Symptomatic congenital cytomegalovirus infection in infants born to mothers with preexisting immunity to cytomegalovirus. Pediatrics 1999; 104:55-60. Cannon M.J. & Davis K.F. (2005) Washing our hands of the con- t genital cytomegalovirus disease epidemic. BMC Public Health | 5(70), 1-8. http://www.cdc.gov/cmv/pregnancy.htm (Centers for Disease Control and Prevention [CDC] (2006) Cytomegalovirus (CMV). April 2006., Letzter Abruf: 7.1.2011 Collinet, A. et al.: Routine CMV screening during pregnancy.: Eur J Obstet Gynecol Reprod Biol. 2004; 114: 3 ff. Enders G., Metke G., Heizmann W.R. et al., Persönliche Mitteilungen, 1995 Fowler KB, Stagno S, Pass RF, Britt WJ, Boll TJ, Alford CA. The outcome of congenital cytomegalovirus infection in relation to maternal antibody status. N Engl J Med 1992; 326:663-667. Harvey J, Dennis CL. Hygiene interventions for prevention of cytomegalovirus infection among childbearing women: systematic review. J Adv Nurs. 2008 Sep; 63(5):440-50. Info-Nr.: 11d Dez. 2010: „Zum Infektionsrisiko mit Cytomegalovirus (CMV) für seronegative Frauen kurz vor bzw. in Schwangerschaft und Möglichkeiten der Prophylaxe“, LABOR ENDERS:Prof. Gisela Enders & Partner, Partnerschaftsgesellschaft, Rosenbergstraße 85, 70193 Stuttgart, www.labor-enders.de Morris DJ, Sims D, Chiswick M, Das VK, Newton VE. Symptomatic congenital cytomegalovirus infection after maternal recurrent infection. Pediatr Infect Dis J 1994; 13:61-64. Varga, M.; Remport, Á.; et,al., Comparing cytomegalovirus prophylaxis in renal transplantation: single center experience, Transplant Infectious Disease, Volume 7, Issue 2, pages 63–67, June 2005 Vauloup-Fellous C, Picone O, Cordier AG, Parent-du-Chätelet l, Senat MV, Frydman R, Grangeot-Keros L.: Does hygiene counseling have an impact on the rate of CMV primary infection during pregnancy? Results of a 3-year prospective study in a French hospital. J Clin Virol. 2009; Oct 5.

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 02.03.2011



Antwort auf: Beschäftigunsverbot vom FA oder AG?

Ich bin zwar nicht Dr. Bluni, aber kann auch bissl was dazu sagen. Ich selbst bin Erzieherin und wenn bei uns eine Schwangere CMV neg ist, dann darf sie nicht mehr mit Kindern unter 3 Jahren arbeiten, ABER im Kiga schon. Muss allerdings darauf achten nicht mit Ausscheidungen in Berührung zu kommen. D.h. bei der Hilfe beim Toilettengang Handschuhe tragen, etc. Wenn du also keinen so direkten Kontakt zu den Ausscheidungen der Kinder hast, dann dürfte das also kein Problem sein. Ich denke Blutentnahme macht ja wahrscheinlich dein Arbeitgeber, also der Arzt, ansonsten wirst du dabei ja auch Handschuhe tragen usw. Alles Gute und LG

von Mama_von_zwei am 02.03.2011, 14:10