Mitglied inaktiv
Guten Tag. Ich bin in der 6ten Ssw und war Sonntags im KH wegen Schmierblutungen und Krämpfen.Ich arbeite täglich 5 Stunden als Zimmermädchen in einem grossen Hotel.Ich mache meinen Job gerne aber nun habe ich Angst um mein Baby.Strecken,bücken,hetzen,Treppen rauf und runter,und das mit Staubsauger!.Ich habe nur 5 Stunden für 11-15 Zimmer.Seit ich schwanger bin leide ich ausserdem unter Kreislaufbeschwerden.Was soll ich machen?
Hallo, 1.am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber für Bedingungen sorgen, die keine Gefährdung für Mutter und Kind bedeuten. Und in der Schwangerschaft sollte darauf geachtet werden, dass eine zu starke Belastung körperlicher Art sich nicht auf den Schwangerschaftsverlauf auswirkt Vom Amt für Arbeitsschutz der Hansestadt Hamburg gibt es ein Informationsblatt zum Mutterschutz im Gastgewerbe. Dieses können Sie unter der Adresse http://www.arbeitsschutz.nibis.de/seiten/berufsbild/ernaehrung/docs/M uetter_im_Gastgewerbe.doc abrufen. 2. . ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ (letzter Abruf:2.12.2010) Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. VB