Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Beschäftigungsverbot

Schnabeltasse

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Sehr geehrter Herr Bluni, ich bin in der 8. SSW. Ich arbeite in einer Tagesstätte für Behinderte Kinder. In meiner Gruppe befinden sich überwiegend recht fitte Kinder im Alter bis 16 Jahre. Im Haus haben wir Kinder ab 3 Jahren. Wird eine Erzieherin in unserer Einrichtung schwanger, bekommt sie im Normalfall ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Jedoch werden in allen anderen Gruppen im Haus viel pflegeaufwendigere Kinder betreut. Bei mir habe ich kaum Pflege zu leisten. Wir haben im Haus MRSA, Pseudomonas und verschiedene andere Keime. Die Hygiene lässt zu wünschen übrig (Reinigungspersonal putzt verschmutzte Toilleten teilweise über Wochen nicht bei sichtbarem Dreck, noch schlimmer vermutlich wenn gar nichts sichtbar ist). Ich hatte im Laufe des letzten Jahres zwei Mal eine Blasenentzündung die mit einer Nierenbeckenentzündung endeten. Die erste hiervon mit einem E-Coli (ESBL nachweisbar). Lag zwei Wochen im Krankenhaus mit 10 Tage 41 Fieber. Ich hatte Glück dass ein Antibiotikum angeschlagen hat. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dass ich mir diesen Keim bei der Arbeit eingefangen habe. Ich habe nun panische Angst, dass ich dort wieder arbeiten muss. Seit einer Woche schlafe ich kaum noch solche Angst macht es mir dort nochmals hin zu müssen. Diese Woche geht die Arbeit wieder los nach 6 Wochen Ferien. Zu meiner Frage: Da meine Gruppe kaum Pflegeaufwand hat und Erzieher rar auf dem Markt sind bin ich mir sicher, dass mein Chef mir kein Beschäftigungsverbot ausstellen wird. Mein Frauenarzt meinte er würde dort nicht arbeiten, stellt aber grundsätzlich kein Beschäftigungsverbot aus, ich solle zum Hausarzt gehen. Dieser meinte dass dafür eigentlich mein Frauenarzt zuständig wäre und schickte mich alternativ zum Betriebsarzt. Dieser nahm meine Befürchtungen und Ängste sehr ernst, meinte allerdings da keine Pflege und schweres Heben wird es schwer mit einem Beschäftigungsverbot, auch würde nicht er dies sondern mein Arbeitgeber aussprechen. Er testet jetzt noch meine Titer bei Ringelröteln, Zytomegalie, Windpocken usw und meinte, dass dort mit Sicherheit Mängel bestehen, woraufhin er mir ein Schreiben ausstellt, mit der Empfehlung mich von der Arbeit frei zu stellen. Ich habe jedoch unglaublich Angst dass mein Arbeitgeber sagt ich muss dort weiter arbeiten. Welche Alternativen habe ich wenn mein Arbeitgeber sagt ich kann arbeiten? Das würde ich psychisch nicht ertragen, ich habe jetzt schon solche Angst davor, dass ich kaum noch schlafen, keinen Hunger mehr habe und nur noch nervös bin... Ich danke Ihnen schon jetzt für eine Antwort


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. zunächst einmal gibt es für ein solches Beschäftigungsverbot juristische Voraussetzungen, die prinzipiell vorliegen müssen. Nur aufgrund von Ängsten kann ein derartiges ganz bestimmt nicht ausgestellt werden. 2. das sie betreuenden Ärzte vor Ort sich nun die entsprechende Zuständigkeit gegenseitig zu schieben, ist mehr als bedauerlich, jedoch gelebte Praxis. Dieses ist sicherlich auch in der zum Teil nicht ausreichenden Erfahrung mit den entsprechenden Vorgehensweisen. 3. natürlich kann auch der Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn hier Voraussetzungen gegeben sind, die mit dem Mutterschutzgesetz nicht in Einklang zu bringen sind und für die Schwangere kein alternativer Arbeitsplatz zu Verfügung gestellt werden kann. Das kann auch mal ein nicht vorhandener Immunschutz gegenüber bestimmten Viruserkrankungen sein. 4. die Voraussetzungen für das Beschäftigungsverbot finden Sie unsere Stichwortsuche unter dem entsprechenden Stichwort beschrieben. 5. je nach Träger der Einrichtung gibt es ja zum Teil sehr strenge Vorgaben. Insbesondere bei den Trägern öffentlicher Natur. VB


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