Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot

hipp-brandhub
Frage: Beschäftigungsverbot

Tanuescha

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Ich hätte da ein paar fragen, kennt sich jemand aus? Also ich bin in der 20ssw , ich habe immer schreckliche Bauchschmerzen , aber der FA schaut da nicht mal wirklich richtig sagt ständig das es normal ist, weil sich alles dehnen tut, ja das ist mir schon klar aber das sind wirklich oftmals schreckliche schmerzen, kann mich da gar nicht bewegen. Ich arbeitet in einer Metzgerei Vollzeit, da ich aber nicht lange stehen kann und das alles nicht riechen kann, aber auch die Bakterien von dem Fleisch ist zu gefährlich für die Schwangerschaft, bin ich halt krank geschrieben finde das aber nicht fair .. Krieg halt Krankengeld.. Mein FA will mir keinen geben weil es kein Medizinischer Grund ist, das muss mein Betriebsarzt machen etc da aber die FIRMA angeblich keinen hat müsste ich Gewerbeamt anrufen etc.. Ich aber nicht Lust auf den ganzen Stress habe vor allem möchte ich ja da wieder raus später.. Aber ich höre von vielen das es mein FA eigentlich auch geben müsste weil na ja zB vom rohen Fleisch die Bakterien sind zu gefährlich für die Schwangerschaft , ich weiß nicht was ich machen soll, weil vom Krankengeld leben ist halt a nix ... & ich tue ja net so als würde ich nur daheim bleiben wollen, den daheim fällt der Deckel auf dem Kopf a.. Auf jeden Fall bin ich mittlerweile echt ratlos


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. die Beweggründe finanzieller Art kann ich zwar sehr gut verstehen, jedoch müssen wir uns hier immer sehr stark an die gesetzlichen Vorgaben halten. 2. das bedeutet, wenn die Schwangere Krankheits Symptome hat, gibt es eine Krankmeldung und kein Beschäftigungsverbot 3. die Voraussetzungen für das Beschäftigungsverbot finden Sie unser Stichwortsuche sehr umfassend beschrieben. 4. sofern am Arbeitsplatz wirklich Rahmenbedingungen vorliegen, die gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen oder hier Zweifel vorliegen, ist in der Tat das lokale Gewerbeaufsichtsamt zuständig. VB


krümelchen2016

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Hallo, ich hoffe ich kann dir da weiterhelfen. Wenn du das Gefühl hast, das dein FA dich nicht ernst nimmt dann wechsle Ihn. Dein Arbeitgeber muss sich auch an das Mutterschutzgesetz halten, ab dem 6ten Monat nicht länger wie 4Std. Stehen usw. Wenn er Dir keinen geeigneten Platz im Betrieb anbieten kann, dann kann auch er ein BV ausstellen. Wenn Du weiter krankgeschrieben bist, länger wie 6Wochen dann lass Dir vom FA eine Bescheinigung ausstellen, dass dies aufgrund der Schwangerschaft ist. Denn das würde sich sonst auf die Elterngeldberechnung auswirken. Mit Bescheinigung kannst Du diese Zeit Ausklammern lassen und es werden die 12 Monate vor der Krankschreibung herangezogen. Denn Du darfst aufgrund der Schwangerschaft keine Lohneinbußen haben. Sonst sprich mal mit deinem Hausarzt über dieses Thema, dieser kann, sofern es Rechtlich vertretbar ist auch ein BV ausstellen. Mfg und Viel Glück


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