Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot

Rund ums Baby Adventskalender 2025
Frage: Beschäftigungsverbot

Faiirsky

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Hallo, ich bin jetzt in der 14. SSW. Ich arbeite im Einzelhandel und die Arbeit macht mich total fertig. Bin seelisch und körperlich total am Ende. Es wird unter Zeitdruck gearbeitet und man weiß gar nicht wo man anfangen soll. Meine Chefin widerspricht sich auch andauernd. Ich solle keine schweren Kartons etc. heben. Soll aber Wände bauen, wo strecken und bücken die Regel ist, wodurch ich dann schmerzen im Unterleib bekomme. Dann Vorne rum tun sie auf verständnissvoll und hinter dem Rücken muss ich einiges mitanhören. Die geben mir das Gefühl als habe ich etwas falsch gemacht. Kann kaum noch essen und fange oft an zu heulen wenn ich nur an Arbeit denke. Ich weiß ja das man nicht Krank ist, aber ich weiß nicht mehr weiter. Ich kann einfach nicht mehr. Meine FÄ hat mich jetzt erstmal diese Woche krank geschrieben. Ich solle doch mal zum Betriebsarzt gehen. Allerdings gibt es für unseren Betrieb keinen speziellen eigenen Betriebsarzt und so habe ich einen in meiner unmittelbaren nähe gefunden und einen Termin gemacht. Nun weiß ich aber nicht wie es weitergehen soll wenn dabei nichts rauskommt. Ich fühle mich körperlich und psychisch einfach nicht mehr in der Lage zu arbeiten.


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. prinzipiell gelten hier, wie in jedem anderen Betrieb auch, die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes. Und diese sehen eben in dem Bereich vor, dass die Schwangere ausreichend Gelegenheit haben muss, sich zwischendurch auszuruhen, gegebenenfalls hinzu legen und dass sie eben keine schwereren Gegenstände regelmäßig jeden darf. 2. wenn der Vorgesetzte oder Arbeitgeber sich selbst nicht so im klaren darüber ist, wie die Rechtslage ist, dann ist es für Sie relativ einfach, sich mit dem Anliegen an das örtliche Gewerbeaufsicht anzuwenden, dass dann die Verhältnisse vor Ort prüfen kann. 3. ein hilfreiches Informationsblatt dazu gibt es vom Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg zu den Vorgaben bei Beschäftigung an Bedientheken, das dem ja sehr nahe kommt: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16394/ Liebe Grüße VB


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