Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Beschäftigungsverbot

Müsli84

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Sehr geehrter Herr Bluni, ich bin jetzt in der 20. SSW und arbeite 163 std/Monat im Einzelhandel. Ich muss den ganzen Tag 8 Std stehen und bin auch deswegen, da es für mich schon zu anstrengend ist, 2 Wochen krankgeschrieben worden. Ich habe gestern beim Frauenarzt nachgefragt, wie es denn mit einem Beschäftigungsverbot aussieht, da meinte sie, dass sie keines ausstellen könnte, da sollte ich zu meinem Hausarzt gehen und der soll es mir ausstellen. Wenn er es nicht macht, dann soll ich zum Betriebsarzt unserer Firma gehen. Ich kann das nicht verstehen, warum man von Stelle zur Stellel geschickt wird. Man hört von anderen nur, ich habe ein BV. Von einer Frau weiß ich, dass sie ihrem Arzt nur gesagt hat, dass sie 8 std am Tag arbeiten muss und auch sitzend, und sie hat ein BV. Ich verstehe das nicht! Was soll ich tun? MfG Müsli84


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. selbstverständlich kann sowohl der Arbeitgeber, Ihre Frauenärztin/Frauenarzt oder Ihre Hausärztin/Hausarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen. 2. jedoch müssen dafür entsprechende Voraussetzungen vorliegen, die Sie unter dem Stichwort "Beschäftigungsverbot " in unserer Stichwortsuche sehr ausführlich beschrieben finden. 3. solange eine Krankmeldung vorliegt, kann auch kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber selbstverständlich gehalten, sich an die gesetzlichen Vorgaben für Schwangere im Betrieb zu halten. Und sofern es hier gewisse Wissenslücken gibt, kann das örtliche Gewerbeaufsichtsamt hier erfahrungsgemäß sehr schnell Abhilfe leisten. Liebe Grüße VB


Müsli84

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Vielen Dank für ihre schnelle Antwort Herr Bluni, ich verstehe ja, die ganze Angelegenheit. Aber im Mutterschutzgesetz steht, dass man ab dem 5. Monat nicht mehr als 4 Stunden eine stehende Arbeit ausüben kann. Ich bin nur so sauer auf meine Praxis, da die sich so anstellen!!! Es gibt so viele Schwangere, die es einfach so bekommen und wenn es dann einen selber betrifft, passiert nichts und man muss betteln. Dann werde ich alle Frauenärtze abklappern, und einer wird es bestimmt ausstellen. Wenn man krankgeschrieben ist, dann kann man das doch so datieren, dass man gleich nach der Krankmeldung das BV bekommt, was spricht denn da dagegen? MfG


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, das liegt aber immer im Ermessen des Arztes, der dieses Beschäftigungsverbot ausspricht. VB


Müsli84

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Warum kann man denn kein BV bekommen, wenn man krankgeschrieben ist?


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