Milli1970
Hallo, ich bin 42 Jahre alt und in der 6 SSW, ich habe eine Tochter die 15 Jahre alt ist und das Down Syndrom hat, ich hatte in der ersten Schwangerschaft viele Probleme, Blutungen vorzeitige Wehen etc.! Nun ist es so das ich ja 42 bin und außerdem eine chronische Erkrankung der Schilddruese, eine Autoimmunerkrankung " Hashimoto" desweiteren habe ich durch meinen Beruf der Examinierten Krankenschwester erhebliche Rückenschäden, die mir auch im Moment zu schaffen machen. Da es heutzutage überall an Fachpersonal mangelt muss ich immer sehr viel heben und ziehen, schwere Pat. im Rollstuhl oder Bett schieben usw.. Meine Frage kann mein Gynäkologe jetzt schon ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Zähle ich denn als Risikoschwangere? ich denke wohl schon wegen des Alters!
Hallo, 1. das kann und darf sie/er nur dann, wenn durch den Arbeitsplatz die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes nicht erfüllt sind und Ihr Arbeitgeber keinen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. 2. wegen der von Ihnen beschriebenen Vorgeschichte alleine ginge dieses sicher nicht. 3. Sie haben zwar mit 42 Jahren ein Risiko für das Alter, aber deswegen liegt noch lange keine Risikoschwangerschaft vor. VB
kimi
Also da kann ich mit sprechen ich habe von der Firma ein Beschäftigungsverbot bekommen, weil die arbeiten wie Maschienenfürer nicht mehr machen konnte wegen schwer heben und hohe Luft Feuchtigkeit, und sie keine andere Arbeit für mich haben.
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