Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot

minny81

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Ich habe hier eine Frage, die mich sehr beschäftigt. Ich bin 30 Jahre alt und hatte Ende August 2011 eine Fehlgeburt (Missed Abort) in der 13.SSW. Anfang November hatte ich einen Abgang in der 6.SSW. Bin dann im Zyklus darauf gleich wieder schwanger geworden, obwohl ich eigentlich ab Januar erst mal wieder die Pille nehmen wollte. Muss seit Anfang der SS Utrogest und Blutgerinnungstabletten nehmen. Bin jetzt in der 13.SSW. Ich arbeibeite im Einzelhandel in einem großen Betrieb, indem es sehr stressig zugeht. Zum Teil interessiert es die Vertretung auch nicht wirklich, dass ich schwanger bin und werde rumgehetzt, muss schwer heben und viel sitzen und sitzen wenn der Chef nicht da ist. Muss dazu sagen, dass ich Wasser in den Beinen habe und das Sitzen, wenn es länger als eine Stunde ist, sehr mühsam ist. Wir müssen zum Teil auch unter Druck arbeiten , d.h. wenn ich an der Kasse sitze muss ich innerhalb einer bestimmten Zeit einen bestimmten Umsatz gemacht haben. Mein Chef ist da eher andersrum. Er macht sich sogar sehr Sorgen und meinte, dass er die Verantwortung nicht übernehmen wolle, falls wieder was passieren sollte. Bin jetzt 2 Wochen krank geschrieben, da ich Unterleibschmerzen hatte. Danach will mein Chef mich nur noch 2-3 Stunden am Tag, dann aber auch nicht jeden Tag, beschäftigen. Natürlich ist mein Baby mir sehr wichtig, aber ich mache mir jetzt trotzdem Sorgen, dass uns, wenn ich im Mutterschutz bin, zu wenig Geld bleibt, da mein Freund weniger verdient als ich. Hätte ich da evtl. Chancen auf ein BV? Viele liebe Grüße und Danke schon im Voraus für die Antwort.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo Minny, 1. wenn ich auch kein Jurist bin, leitet sich für mich ein solcher Anspruch zunächst einmal nicht ab. 2. für das Beschäftigungsverbot müssen immer gewisse Voraussetzungen gegeben sein und jeder Arbeitgeber ist per Gesetz verpflichtet den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen den Vorgaben im Mutterschutzgesetz anzupassen. 3. Schauen Sie dazu doch einfach mal in der Stichwortsuche hier auf dieser Seite unter dem entsprechenden Stichwort (Beschäftigungsverbot ) nach. Dort finden Sie dann noch ausführlichere Informationen zu diesem Thema. Ansonsten kann dazu unsere Juristin, Frau Bader, in ihrem Forum noch mehr sagen. VB


Jessimaus280712

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Hallöchen :o) Glückwunsch zur schwangerschaft :o) Also ich denke das du ne große chance auf ein BV hast.. da du ja auch schon zwei FG hattest.. Normalerweise ist das doch dann auch eine Risikoschwangerschaft und auch in deinem Mutterpass angekreuzt oder? Sprich deine FÄ einfach drauf an, schildere ihr die Lage und dann wird das kein Problem sein.. Alles liebe und ne schöne Kugelzeit Jessimaus (ssw 18)


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