Mitglied inaktiv
Hallo, ich befinde mich momentan in der 18ten ssw. und war vom 07.01.-30.01. vom hausarzt krank geschrieben wegen gürtelrose, heute kam ich von meiner frauenärztin die meinte das sei noch nicht ganz abgeheilt und ich müßte jetzt noch bis zum 18.02. zuhause bleiben. Das wären dann 6 wochen. Ich leide aber schon seit dem 22.12. unter ständigen schwindel und klappe öfter mal am tag zusammen, so dass ich mich nicht einmal mehr vor die tür traue. Daraufhin gab ich meinem arbeitgeber(callcenter) meinen krankenschein und der meinte das es für mich besser wäre, mir von der frauenärztin ein beschäftigungsverbot ausschreiben zu lassen, da die firma mich auch einplant und es ihnen nichts bringt wenn ich ständig ausfallen würde, außerdem könnten sie keine rücksicht auf den leistungsdruck nehmen und meinten das ich dem psychischen druck nicht stand halten werde. Meine krankenkasse meinte dann auch das ein beschäftigungsverbot die beste lösung sei. Meine frage nun kann sich die frauenärztin weigern mir dieses verbot aus zu sprechen wenn krankenkasse und arbeitgeber meinen dieses sei sinnvoll?
Liebe Nadine, hier ist es nicht die Frage,ob die Frauenärztin etwas verweigert, denn dem Gesetz zu Folge, kann sie bei Vorliegen einer Erkrankung gar kein Beschäftigungsverbot ausstellen. Da gibt es aber sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Mitarbeitern der Krankenkassen immer noch so gewisse Informationsdefizite. ndividuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
Mitglied inaktiv
Hallo, also sie kann deine Ärztin kann sich weigern - aber warum sollte die - ich habe auch seit Dezember ein Beschäftigungsverbot was auch viel besser ist weil du sonst nach der 6. Woche Krank mit gelben Schein nur noch 75% deines Gehaltes bekommst und hast du ein Beschäftigungsverbot muß dir dein Arbeitgeber aber das volle Gehalt bezahlen bis zum ende der Schwangerschaft ( das kann der Arbeitgeber sich aber bei der Umlagenkasse wieder holen ) also es tut ihm nicht weh.. Aber so weit ich weiß kann man ein Beschäftigungsverbot nicht so eben Rückgängig machen - also dann wird es wohl für den rest deiner Schwangerschaft ausgeschrieben.. LG Manu
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