Winterkind1979
Sehr geehrter Hr Dr. Bluni Ich bin Altenpflegerin und schwanger. Der Gynäkologe hat mir im Dezember, ziemlich zu Anfang der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Im Februar erhielt ich ein Schreiben vom arbeitsmedizinischen Dienst, in dem ich aufgefordert wurde zu einem Termin am 10.2. diesen Jahres zu erscheinen. In diesem Schreiben stand noch, dass es bekannt sei, dass mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde. Heute erhielt ich ein Schreiben aus dem hervorgeht, dass aus arbeitsmedizinischer Sicht kein Anlass für ein Beschäftigungsverbot besteht. Meine Frage : Ist das Beschäftigungsverbot, dass der Gynäkologe ausgestellt hat, nun unwirksam ? Vielen Dank für die Antwort
Hallo, d.h. es nicht automatisch. Jedoch kommt es hier ganz klar die Grundlage für dieses Beschäftigungsverbot an. Diese muss ganz einfach ganz bestimmten juristischen Voraussetzungen folgen, ansonsten ist dieses selbstverständlich anfechtbar. Unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot in unserer Stichwortsuche finden Sie diese Voraussetzungen sehr gut beschrieben. Darüber hinaus wird Ihnen zu dieser sehr spezifizierten Frage unsere Juristin, Frau Bader sicherlich viel besser weiterhelfen können. Deren Forum finden Sie unter der folgenden Adresse http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Liebe Grüße VB
Hasenbande
Hallo Winterkind, Darf ich fragen,wie der Med.dienst dies rechtfertigt? Lg
Winterkind1979
Hallo Hasenbande, eine Begründung war nicht in dem Schreiben aufgeführt. LG
Hasenbande
Ich hab gefragt,weil man als Altenpflegerin meist ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber bekommt,weil man nicht schwer heben darf. Eigentlich müsste dein Arbeitgeber eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchgehen, um sagen zu können,dass keine Gefährdung vorliegt.Google mal nach Beschäftigungsverbot und Gefährdungsbeurteilung. Meines Wissens nach darf dien FA das Verbot auch ausstellen.Der Med.Dienst kann dies nur prüfen,aber das war ja bei dir nicht der Fall,oder?
Winterkind1979
Huhu Hasenbande, vielen Dank für deine Antworten. Ich hatte vorhin ausführlicher geantwortet, aber der PC hat meine Antwort wohl verschluckt. Wollte noch Schreiben, dass dem Schreiben eine Gefährdungsbeurteilung beilag. Habe aber vorhin meinen Gyn telefonisch erreicht, dieser meinte, dass dieser Arzt sein Beschäftigungsverbot Nicht einfach so aufheben kann. Habe auch noch jemandem beim arbeitsmedizinischen Dienst erreicht, leider war kein Arzt mehr anwesend. Ich soll morgen um halb elf nochmal anrufen. Ich werde berichten LG
Winterkind1979
Guten abend Hr. Dr. Bluni, vielen Dank für ihre Antwort. Habe heute wohl im Eifer des Gefechts die Rubrik "Recht" übersehen. Werde mich dort nochmal mit meiner Frage an Fr. Bader wenden. LG
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