Mitglied inaktiv
Ich wollte heute vom Arzt ein Artest Für das Beschäftigungsverbot erhalten.Da ich ja bei meiner Arbeit nicht mehr arbeiten kann... z.b wegen Nachtarbeit über 9 Stunden und Fässer Tragen,laute Musik, keine Pause,Zu viel Rauch.. Und zumahl meinte die Ärztin im Krankenhaus,da ich ja Blutungen hatte,soll ich nicht mehr arbeiten,und schon gar nicht mehr da! Na ja nun sagt mir mein Arzt er darf das nicht,ich muss zur Berufsgenossenschaft??? oder wie heisst das! ich brauche das fürs Arbeitsamt! Ich finde aber nirgens bei mir da was! können sie mir helfen?
Liebe Nina, 1. Individuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten besprechen Sie die Frage des weiteren Vorgehens bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. 2. ganz sicher gilt auch in solchen Gewerben das Mutterschutzgesetz, auf das der Arbeitgeber Rücksicht zu nehmen hat. Und in der Schwangerschaft sollte darauf geachttet werden, dass eine zu starke Belastung körperlicher Art und Belastung durch Nikotin sich nicht auf den Schwangerschaftsverlauf und das Befinden der FRau auswirkt. Vom Amt für Arbeitsschutz der Hansestadt Hamburg gibt es ein Informationsblatt zum Mutterschutz im Gastgewerbe. Dieses können Sie unter der Adresse http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/bsg/verbraucherschutz/arbeitsschutz/publikationen/m36-pdf,property=source.pdf einsehen. Darüber hinaus kann es Situationen geben, in denen Ihre Frauenärztin/Frauenarzt wegen fehlender Einsatzalternativen am Arbeitsplatz auch ein Beschäftigungsverbot erteilen kann. In dieser Frage wird ansonsten sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. Es ist aber sicher so, dass nicht generell für alle Angestellten im Gaststättengewerbe ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste. VB
Mitglied inaktiv
Hallo, das Attest bekommst du vom Frauenarzt. Meine Ärztin hat es mir sofort nach Feststellung der SS ausgeschrieben. Hatte bis dahin auch Schichten. War 8./9. SSW gewesen. Frag noch mal nach. Du darfst ja nur bis 22 Uhr arbeiten und nur leichte Arbeiten
Mitglied inaktiv
Mein Arzt meinte die können das nicht mehr austellen,ich brauch das ja nicht für den Arbeitgeber,der weiss ja alles! Nur eben die vom Arbeitsamt brauchen das vom Arzt!Er meinte ja auch das man das woanders bekommt! Doch ich finde nichts! Trotzdem Danke!
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