sehr geehrter herr bluni,
ich habe eine frage bezüglich zum BV in der Frühschwangerschaft
wenn meine FA mir eins austellt kann ich sagen ich will das nicht ? oder muss ich mich an diese verodnung halten?
mfg
von
Schnullerbacke89
am 13.09.2011, 22:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Frühschwangerschaft
Hallo,
hier denke ich, dass Sie dieses mit ihm sicher abstimmen können, jedoch wird dieses unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum, besser beantworten können.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 14.09.2011
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Frühschwangerschaft
Hallo,
entgegen der weit verbreiteten Meinung vieler Schwangeren sollte es ja nur ausgestellt werden, wenn tatsächlich Gefahr für dich oder dein Baby besteht.
Wird halt gerade Mode, dass sehr viele Schwangere das bekommen.
Du kannst ja deinem Frauenarzt einfach sagen, dass du keine Gefahr für dich und das Baby siehst. Wenn er es dir aber erklären kann warum doch, dann musst du schon zuhause bleiben.
Da macht dein Arbeitgeber sich strafbar.
Gruß
von
blauerVogel
am 14.09.2011, 07:20