Joi
Sehr geehrter Hr. Dr. Bluni, Ich habe eine individuelle Frage zum Beschäftigungsverbot. Vor drei Jahren ist bei mir eine bipolare Störung diagnostiziert wurden. Aufgrund dessen bin ich in ständiger ärztlicher\medikamentöser und psychotherapeutischer Behandlung und dennoch nicht stabil. Ich habe bis August diesen Jahres vollzeit in 2 Fachbereichen parallel studiert und konnte das Studium auch nur aufgrund einer Sonderregelung (nach mehreren Krankenhausaufenthalten aufgrund schwerer depressiver Episonden) abschließen. Vor dem Studium habe ich eine Ausbildung zur Physiotherapeutin gemacht. Nun arbeite ich in einer Praxis ausschließlich als Physiotherapeutin mit 25 Std\Woche und unter Gleichstellung mit Schwerbehinderten (GdB 30 %). Mehr ist durch meine ständigen Symptome auch nicht möglich. Meine Chefin ist davon nicht begeistert, da sie hofft "dass ihr durch meine Einstellung (unbefristet!) keine Nachteile entstehen"! Sie hat mich auch nur eingestellt, durch extremen Personalmangel. Nun ist es so, dass ich erfahren habe, dass ich in der 5. SSW bin! Ich hatte dieses Jahr im März bereits eine Fehlgeburt. Ich habe nun Angst ihr von meiner SS zu berichten, da ich ihr aufgrund meiner psych Diagnose schon ein Dorn im Auge bin und häufig Fehlzeiten habe...und jetzt auch noch schwanger und das in der Probezeit. Ich bin schon medikamentös auf die Schwangerschaft eingestellt und alle mich beteeuenden Fachärzte\innen und Therapeutin wissen bescheid. Meine Chefin jedoch nicht. Ich habe Angst aufgrund meiner Vorgeschichte und dem Stress auf Arbeit (Ausgrenzung durch das Kollektiv aufgrund meiner Diagnose, Akkordarbeit im 20-min-Rhythmus ohne zwischenzeitliche Pausen, fast ausschließlich stehend\kniend) einen erneuten Abort zu erwarten oder eine Zunahme meiner Symptome und damit erneute KH-aufenthalte zu erleiden. Kann unter meinen Voraussetzungen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden? Was kann ich tun? Vielen Dank im Voraus
Hallo, Das kann unter gewissen Umständen möglich sein für den Arbeitgeber und ist für diesen dann auch die viel attraktivere Variante, als die schwangere Mitarbeiterin die häufig durch Kranksein nicht am Arbeitsplatz ist. Wenn also am Arbeitsplatz keine Bedingungen geschaffen werden können - was bei der Physiotherapeutin schon mal sein kann wegen körperlicher Belastungen oder bestimmter Haltungen, die dauerhaft notwendig sind - die mit den Vorgaben im Mutterschutzgesetz in Einklang zu bringen sind, dann kann entweder der Arbeitgeber selbst oder die betreuende Frauenärztin ein solches Beschäftigungsverbot ausstellen. Vielleicht sprechen Sie dazu einmal vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber. Herzliche Grüße VB
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