Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot bei chron. Migräne/Vorgeschichte Gestose

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Beschäftigungsverbot bei chron. Migräne/Vorgeschichte Gestose

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guten Morgen Dr. Bluni, ich leide unter chron. Migräne, welche jetzt (16.SSS) immer wieder mehr oder weniger stark auftritt. Dann bin ich krank geschrieben, gehe wieder einige Tage arbeiten und das ganze Spiel geht von vorne los. Mein Arbeitgeber kann nicht mit mir planen und ich kann nicht dauernd Ibo 600 nehmen...das ist nun auch keine Dauerlösung. Ich möchte das es zu einem Beschäftigungsverbot hinausläuft, damit ist dem Arbeitgeber als auch mir geholfen. Stellt das der Gynäkologe aus muss es vom Arbeitgeber ausgesprochen werden?! Vielen Dank vorab für Antwort, beste Grüße Christine Roth


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo Christine, 1. der Verlauf der Migräne i.d. Schwangerschaft kann sehr individuell sein. Sinnvoll sind Entspannungsübungen Akupunktur. Als Schmerzmittel der ersten Wahl gilt nach wie vor Paracetamol, Die üblichen Migränemittel sind nicht erlaubt. Weiterhin können ältere Wirkstoffe, wie Ibuprofen und Diclofenac in den ersten zwei Schwangerschaftsdritteln bei strenger Indikationsstellung eingesetzt werden. Nach bisheriger Datenlage sind sie unbedenklich. Jedoch sollten diese beiden Substanzen im letzten Schwangerschaftsdrittel wegen eines möglichen vorzeitigen Verschlusses des kindlichen Kreislaufs im Herzen (Ductus botalli) nicht eingesetzt werden. In ausgeprägten Fällen kann man zur Prophylaxe auch schon mal Betablocker einsetzen. Dieses sollte Sie aber den behandelnden Arzt entscheiden lassen. 2. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%261224%26%26;;%26ARB%26 Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


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Hallo ! Dein Gynäkologe kann das Beschäftigungsverbot ausstellen. Das weiß ich genau - habe meins nämlich auch vom Arzt bekommen. Dein Arbeitgeber erteilt meines Wissens nach nur eins ,wenn er Dich nach den Mutterschaftsrichtlinien nicht weiter beschäftigen kann oder darf,z.B. als Röntgenassitentin o.ä. Also:rede mit Deinem Arzt ! LG! Anke


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hallo Anke, ja, das denke ich auch so. Bei dem vom AG handelt es sich wohl um ein allgemeines Beschäftigungsverbot, bei dem welches ich meine um ein individuelles, welches aber vom Arzt ausgestellt wird. Dies ist wohl auszustellen, wenn dem Wohl vom Ungeborenen oder der Mutter geschadet wird...war heute bei HA/Gyn. und Neurologe und letzterer hat mich jetzt in die Klinik eingewiesen um DD Gestose bzw. Thrombose/Blutgerinnungsstörungen abzuklären...er meinte nur, da hätte der Gyn. eigentlich drauf kommen müssen...Melde mich wenn ich wieder da bin. Beste Grüße Christine


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