Frage: Berufsverbot

Hallo, ich bin jetzt in der 28 ssw und mein Chef würde mir gerne ein Berufsverbot aussprechen, da ich in der Gastronomie arbeite und er mir keinen schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz bieten kann. Allerdings hat er keinerlei Erfahrung mit solchen Sachen. Daher meine Frage wie muss er dieses Berufsverbot schreiben und vorallem wo muss er dieses dann vorlegen? Vielen Dank und LG

von ramona21 am 10.07.2015, 13:32



Antwort auf: Berufsverbot

Liebe Ramona, diese Frage kann Ihnen am besten unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/recht/ beantworten. Für ein solches Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber (§ 4 und § 5 Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz u. §§ 3 MuSchG und/oder §§ 3, 4, 5 MuSchArbV) gibt es entsprechende Vordrucke. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 10.07.2015



Antwort auf: Berufsverbot

Hallo, wo er die, außer bei der Krankenkasse vorlegen muss, weiß ich nicht, aber googel mal nach Gefährdungsbeurteilung. Die muss er mit dir durchgehen und ausfüllen. Lg

von Hasenbande am 10.07.2015, 14:07