Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Berufsverbot als Allgeimeinärztin

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Berufsverbot als Allgeimeinärztin

jules21

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Sehr geehrter Dr. Bluni ! Ich arbeite als niedergelassene angestellte FÄ für Allgemeinmedizin und bin jetzt in der 8.Woche. Mein Arbeitgeber ist noch nicht informiert - da ich kürzlich erst einen Frühabort in der ca. 9 / 10. Woche hatte. Ich bin hinsichtlich CMV , EBV und Ringelröteln negativ. Natürlich kommen hier desöfteren Patienten mit infektiösen Erkrankung z. B Zoster . Wie sehen sie die Chancen auf ein Berufsverbot ? Vielen Dank


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, streng genommen sind die Schranken für ein Beschäftigungsverbot in dem Fall natürlich extrem hoch und in aller Regel kommt das dann dem Arbeitgeber auch sehr gelegen. Herzliche Grüße VB


Mitglied inaktiv

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Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen, die unverantwortbaren Risiken minimieren und dich dann mit den verbleibenden Tätigkeiten weiter beschäftigen. Ringelröteln ist eigentlich nur dann relevant wenn die Praxis von Vorschulkindern stärker frequentiert wäre. Nicht mal mehr bei Lehrerinnen ist das Tätigkeitsvoraussetzung. Und bei Erzieherinnen führt es nur zu einem BV bis zur 20. SSW.


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