Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich bin in der 9. Woche schwanger und binals Erzieherin in einer Kindertagesstätte tätig. Vorwiegend arbeite ich mit Krippenkindern und Kindern bis zu 4 Jahren. Ich habe meiner Chefin schon in der 6. SSW von meiner Schwangerschaft erzählt und sie gebeten, mich in die große Kindergartengruppe zu versetzen, da meine Ärztin mir ans Herz gelegt hat, nicht mit Krippenkindern zu arbeiten. Bis heute hat sich für mich beruflich nichts geändert. Meine Chefin ist der Meinung, ich könnte den Kindern den Po abwischen ect. Sie hat erst im August bzw. September eine Personaländerung in der Einrichtung vor. Doch was bis dahin? Ich sollte es mit meinen Kollegen intern klären, sprich den anderen Erzieherinnen von meiner Schwangerschaft mitteilen und sie drum beten, Arbeiten, wie schweres heben, Po abwischen ect. für mich zu übernehmen. Von dieser Lösung bin ich nicht sehr angetan. Was kann ich aus meiner Sicht noch für Argumente bringen, dass meine Chefin ihre Meinung ändert? Dani
Hallo, Fakt ist, dass wir einer Kindergärtnerin oder Grundschullehrerin wohl kaum ein generelles Beschäftigungsverbot aussprechen müssen. Das würde wohl weit über das Ziel hinausschießen. ür Mitarbeiterinnen von Kindergärten, Kinderhorten, Grundschullehrerinnen oder Mitarbeiterinnen mit anderer Ausrichtung in solchen Einrichtungen gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften. Allgemein sind sie im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Für die werdende Mutter von Bedeutung sind hier vor allem die folgenden Infektionskrankheiten: •Röteln •Zytomegalie •Ringelröteln •Windpocken Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. Selbstverständlich sollte am besten schon vor Eintritt der Schwangerschaft sichergestellt sein, dass der Impfschutz gegenüber den wichtigsten Erkrankungen vorhanden ist. Das Amt für Arbeitsschutz in NRW schreibt dazu in seinen Informationen folgendes: "Schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz sollen keinen beruflichen Umgang mit (Kleinst-)Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) bzw. keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider (Ausscheider des Cytomegalie-Virus) haben. Eine Beschäftigung mit älteren Kindern ist möglich nach einer intensiven Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und konsequenter Expositionsprophylaxe . Das heißt, keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä., keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Enge und häufige Körperkontakte (z.B. Küssen) sollen gemieden werden. Nachzulesen unter http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264671%26%26;;%26ARB%26 Theoretisch kann hier auch, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen möglich sind, ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. Am besten wird es sein, wenn Sie dazu offen mit Ihrer Vorgesetzten sprechen. VB
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