Katkie1
Hallo Herr dr. Bluni, ich hoffe das meine frage bei ihnen richtig ist. Ich habe ein beschäftigungsverbot bekommen (ssw. 11) und weiß das der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor schwangerschaftseintritt zur Berechnungsgrundlage genommen wird. Jetzt ist meine frage die überstunden die ich im März ( welche also mit zur berechnung genommen werden müssten) geleistet habe wurden erst ende april ausgezahlt. Zählen diese jetzt mit rein in die berechnung ? Bzw. alle rückwirkenden? Vielen dank
Hallo, bitte wenden Sie sich in dieser Frage doch an unserer Juristin, Frau Bader, in ihrem Forum unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Liebe Grüße VB
Mitglied inaktiv
Ich hab meinen vollen Lohn bekommen(hab ab der 5 ssw bv)...nix mit 3 Monaten...jetzt beim mutterschutz zahlt Hälfte kk und die andere Arbeitgeber und beim elterngeld wird mit den letzten 12 Monaten gerechnet !
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