Hdh89
Ich bin bis 10.9.18 in elternzeit und gerade in der 8ssw und ich bekomme beim nächsten Arzt Termin ein beschäftigungsverbot bekomme ich überhaupt noch Geld da ich ja jetzt nicht arbeiten kann?
Hallo, diese rein rechtliche Frage stellen Sie dann bitte unserer Rechtsanwältin, Frau Bader, die dafür ein eigenes Forum hat. VB
Murmel2017
Schau mal im Forum für recht bei Frau bader. Aber ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, nein bekommst du nicht. Du kannst erst zum Mutterschutz die Elternzeit vorzeitig beenden und dann gibt es auch erst wieder Geld vom AG
Hdh89
Ich möchte ja meine elternzeit nicht beenden sie endet ja alleine in 3 Monate aber ich komm jetzt schon ein beschäftigungsverbot und wollte wissen ob ich dann in 3 wieder Lohn bekomme
Felica
Du kannst und darfst kein BV bekommen aktuell da du ja nicht arbeitest. Das BV kann frühstens ab dem Tag greifen wo eben wieder arbeiten würdest. Also erst ab dem 10.09.2018. Du darfst die EZ auch nicht vorzeitig beenden. Sollest du innerhalb der EZ arbeiten, darfst du ein BV über die teilzeittätigkeit bekommen sofern da die anderen Voraussetzungen für erfüllt sind. Ab dann steht dir dann natürlich auch Geld zu, vorher nicht. Würdest du ja auch nicht bekommen wenn du nicht schwanger wärst. Beachte auch warum das BV ausgestellt wird. Sollte das der Fall sein das es wegen deiner Arbeit ist, ist das nicht rechtens. Der AG kann das dann anzweifeln weil er erst prüfen muss ob er nicht geeignete Arbeit für dich hat. Der Arzt darf das BV ausstellen wenn gesundheitliche Probleme dieses begründen. Dafür musst du aber eben arbeitsfähig sein. Was auch bedeutet du musst, egal ob der Arzt es ausstellt oder der AG, auch eine Kinderbetreuung nachweisen können.
Hdh89
Warum muss das alles so kompliziert sein bin ja fähig mich um meine Kinder zu kümmern nur hab ich immer wieder Blutungen und darf deshalb nicht arbeiten
Felica
Es geht nicht darum das du dich um deine Kinder kümmern kannst. Es geht darum das die KInder im KiGa, in der Schule oder sonstwo betreut sind. Wenn du für das jüngste keine Fremdbetreuung nachweisen kannst, könnstest du ohne Beschäftigungsverbot nicht arbeiten. Damit entfällt das Beschäftigungsverbot. Blutungen sind auch eher ein Fall für eine Krankschreibung, denn die haben ja mit Deiner Arbeit so gar nichts zu tun. Ist ein Grenzfall, was Ärger mit der KK geben kann.
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