Rosa1409
Hallo ich bin ganz frisch schwanger (5ssw-4+6) Hatte jedoch vor drei Monaten eine Ausschabung in der 11Ssw(8ssw war es schon vorbei) und habe eine 6 Jahre alte Tochter. Ich bin diabetikerin mit schlecht einstellbaren Blutzuckerwerten trotz Insulinpumpe. Jetzt ist meine Frage ob ich ein Betriebsverbot erhalte oder nicht? Meine Fa meinte das entscheidet der AG aber von dem kommt noch nichts. Ich arbeite in einem Waldkindergarten wo wir draußen mit den Kindern ihre Geschäfte erledigen und es sehr kalt ist und ich aus dem Grund bereits krank zu Hause bin. Würde mich über eine Antwort freuen.
Guten Tag, das BV ist eindeutig im Mutterschutzgesetz geregt. Da sollte es keine unklaren Zuständigkeiten geben. Ein betriebliches BV kommt vom AG. In einer Kita ist das normalerweise klar geregelt. Liegt ein medizinischer Grund vor, dass eine Schwangere nicht mehr arbeiten darf, kommt das BV vom behandelnden FA. Hierzu muss aber erstmal eine intakte SS festgestellt werden. Bei 4+6 SSW ist das in der Regel noch sehr früh. Außer, es liegt eine habituelle Abortneigung vor, dann kann man auch sehr früh ein BV aussprechen. In der regel aber zuerst mal eine AU. Klären Sie das bitte mit dem AG/FA. Alles Gute wünscht Ihnen. Dr. Christian Karle