Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Behandlungsvertrag - Honorar auch zahlen bei Vertrauensbruch

Frage: Behandlungsvertrag - Honorar auch zahlen bei Vertrauensbruch

Leni1993

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Guten Tag Hr. Dr. Bluni, ich weiß leider nicht, bei welchem Experten diese Frage richtig ist. Da Sie selbst in der Praxis damit zu tun haben, hoffe ich, dass Sie mir helfen können. Ich habe mit meinem Frauenarzt einen Behandlungsvertrag vereinbart (musste ich gleich am Anfang, weil ich jedes Mal ein Sono-Bild möchte). Nun bei der 2ten Untersuchung stellte er fest, dass mit meinem Baby was nicht stimme (O-Ton: Da ist was, das da nicht sein sollte... Also mit dem Gehirn stimmt was überhaupt nicht... Ihr Fötus ist viel zu klein...) und ich in eine Spezialklinik muss. An diesem Tag bekam ich schon kein Foto mehr und einen Eintrag in den Mutterpass nur, weil ich darauf beharrte. Die Tage bis zum Termin in der Spezailklinik waren der Horror. Mein Freund und ich waren nur noch am Heulen und konnten nicht mehr arbeiten gehen. In der Spezialklinik wurde festgestellt dass - gar nichts ist. Alles im grünen Bereich, den Entbindungstermin müsste man lediglich nur 1 Woche zurückstufen (was aber oft vorkäme und auch bei mir ok sei, weil mein Zyklus nach dem Absetzen der Pille sehr unregelmäßig war), dann stimmt auch die Größe. Der Spezialist konnte sich nicht vorstellen, wie der Kollege sich so irren könne und uns in Angst versetzt hatte. Nun habe ich kein Vertrauen mehr zu meinem Frauenarzt, er wollte mir nicht mal einen Termin für die nächste Untersuchung geben (für ihn war wohl klar, dass das Baby nicht mehr zu retten war). Nun möchte ich wechseln aber, ich habe einen Behandlungsvertrag mit ihm - jedes Mail 1 Sonobild erstellen - und muss 180 Euro Honorar zahlen. Komme ich aus der Zahlungspflicht in so einem Fall heraus und wenn ja, wie muss ich vorgehen (welche Stelle unterstützt mich hierbei)?! Mit freundlichen Grüßen Leni Ganz herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, prinzipiell sind solche "Pauschalpakete " in den Praxen meines Erachtens als sehr kritisch anzusehen, wenn wir sie mit einer bezahlten Leistung vergleichen, die am Tag der Erbringung abgerufen und bezahlt wird. Wie dieses dann juristisch zu werten ist, kann am besten unsere Juristin, Frau Bader sagen. Liebe Grüße VB


Pünktchensmama

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Hallo, einen Behandlungsvertrag kannst du kündigen (vgl. § 627 Abs.1 BGB) vor allem auch dann wenn du deinem Arzt nicht vertraust. Natürlich ist es in der Schwangerschaft erschreckend zu hören dass ggf etwas nicht stimmt, allerdings sind die Ultraschallgeräte bzw. auch die Ärzte keinem Irrtum erhaben. Das würde ich in der Bewertung berücksichtigen. Der Arzt muss dir Bedenken mitteilen. Bei einer Anästhesie-Aufklärung erfährst du auch den “worst case“ ohne dass es sehr wahrscheinlich ist dass er eintritt, gehört aber eben zur Aufklärung und dient der Absicherung des Arztes. Ich würde mir also überlegen ob ich bislang zufrieden bei dem Arzt war und ob ich nicht ggf (von den Gefühlen überwältigt - und das ist auch nur natürlich) vll etwas überreagiere. Es gibt natürlich auch weniger feinfühlige Menschen und dann könntest du natürlich auch in Zukunft nichts anderes erwarten. Nichts desto trotz, wenn du den Arzt wechseln möchtest steht dir das in der Regel frei. Erbrachte Leistungen musst du dem Arzt natürlich vergüten, aber wenn du (ggf. schriftlich) von dem Vertrag zurück trittst wird der Arzt Dir für nicht erbrachte Leistungen auch nichts berechnen können. Möglich wäre allerdings eine Aufwandentschädigung wenn du die vereinbarten Termine nicht absagst. Ohne zu wissen was genau in dem Vertrag steht kannst du natürlich keine verbindliche Auskunft bekommen, aber ich halte es für unwahrscheinlich dass dein Gyn Dir einen Knebelvertrag untergeschoben hat ;-). Alles Gute!


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