Mitglied inaktiv
Also ich bin jetzt in der 8. Schwangerschaftswoche und hab mich auch dafür entschieden, dass Kind zu bekommen, auch wenn alles nicht so leicht werden wird. Ich bin zur Zeit berufstätig, allerdings ist mein Vertrag bis zum 31.12.2007 befristet und unter den jetzigen Umständen wird er mit Sicherheit nicht verlängert. Ich werde ja vor dem 31.12. schon in Mutterschutz gehen, muss mein Arbeitgeber bis Vertragsablauf dann noch Mutterschaftsgeld bezahlen? Und was steht mir nach dem 31.12., wenn ich dann arbeitslos bin, an finanzieller Unterstützung zu??
Liebe Angelina, in dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
Mitglied inaktiv
Hallo, Du bekommst Kindergeld und für die ersten 12 Monate (ab Geburt) Elterngeld. Dies errechnet sich aus den letzten 12 Monatsgehältern (davon der Durchschnitt) und dann davon 67 %. Du musst aber bis Beginn Mutterschutz 12 Monate gearbeitet haben. Ansonsten wenn Du nicht berufstätig warst bekommst Du mindestens 300 €. Das sind meine Informationen. Das Mutterschaftsgeld bekommst Du von Deiner Krankenkasse. Dein AG muss auf alle Fälle bis Vertragsende zahlen. Ich hoffe ich konnt a bisserl helfen und wünsche Dir noch eine schöne Zeit. Lieben Gruß vom mondscheinkind
Mitglied inaktiv
hallo angelina, ich kann die einiges zu dem thema sagen und wahrscheinlich auch weiterhelfen, da ich in der selben situation bin/war. du kannst mir gerne eine email schreiben, damit wir uns unterhalten können. lieben gruß