Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, heute ist mir bei der Schwangerschaftsvorsorge (17. SSW) mitgeteilt worden, dass der im Juni 06 (8. SSW) durchgeführte Abstrich auffällig war. Die Hebamme sagte, das Ergenis sei "ASCUS". Es trete häufiger während der Schwangerschaft auf und es sei okay, erst 6 Wochen nach der Entbindung wieder zu kontrollieren. Genaueres zum PAP hat sie nicht gesagt. Wie beurteilen Sie diesen Befund? Wie würden Sie weiter verfahren? Bis dahin waren alle Abstriche unauffällig, zuletzt im November 05, also 7 Monate vorher. Ich bin jetzt doch sehr besorgt und mache mir Gedanken bezüglich Krebs u. ä. Vielen Dank und viele Grüße aus New Mexico, Saskia
liebe Saskia, dieses ist eine Beschreibung, der eine amerikanische Einteilung von zytologischen Befunden zu Grunde liegt: Die Kategorie "atypical squamous cells of undetermined significance" umfasst entzündliche, reaktive und nicht klassifizierbare Plattenepithelveränderungen. Das sind Veränderungen des Gewebes am Muttermund. Wir haben bei uns eine etwas andere Klassifikation und der Literatur ist auch zu entnehmen, dass es größeren Interpretationsspielraum gibt bei diesem Befund. In Anlehnung an ähnliche Veränderung und dem Vorgehen hier, wird es wohl am sinnvollsten sein, wenn Sie das beste Vorgehen mit einem Specialist for cytology besprechen. In der Schwangerschaft kann die Beurteilung eines solchen Befundes manchmal für den Zytologen schwieriger sein. Eine weiterführende Diagnostik sollte bei einem solchen Abstrichbefund in der Schwangerschaft durch eine entsprechend kompetente Stelle erfolgen, um eben bestimmt Dinge (Veränderungen in der Tiefe)auszuschließen und entscheiden zu können, was man zu tun hat. Hier kann es dann sinnvoll sein – sofern nichts anderes entschieden wird, alle 4 Wochen eine Kontrolle des Abstrichs durchzuführen. In einigen Fällen wird man zumindest um die Gewebeentnahme (Biopsie) nicht herum kommen. Eine Konisation (die Ausschneidung eines Gewebekegels am Muttermund) ist in der Schwangerschaft nur selten erforderlich, würde aber nicht bedeuten, dass die Schwangerschaft nicht weiter ausgetragen werden kann. Sie bedeutet natürlich ein Risiko, aber man muss hier in erster Linie die Frau sehen, denn was man auf jeden Fall verhindern sollte, ist, dass die Frau Ihr Kind bekommt und anschließend einen Gebärmutterhalskrebs, der ggf. nur noch durch eine sehr große Operation mit viel schlechteren Heilungschancen zu behandeln ist. Diese Entscheidung ist nicht immer einfach. Hier wird die Entscheidung dann auch häufig in Absprache des Frauenarztes oder Frauenärztin mit dem Dysplasiezentrum oder dem Zytologen getroffen und hier ist die Entscheidung selten zu verallgemeinern, sondern sie muss im Einzelfall getroffen werden. Ich denke, dass Sie dort sicher einen Spezialisten finden werden. Liebe Grüße nach New Mexico. VB
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