Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

arztrechnung, ich versteh das nicht

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: arztrechnung, ich versteh das nicht

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hallo, ich versteh das nicht, das ich die toxoplasmose usw selber zahlen muss das weiss ich . aber warum mussman nun auch noch beratungsgepräche selber zahlen? ich bin etwas ratlos, denn bei meiner ersten ss beim selben frauenarzt brauchte ich das alles nicht zahlen. auch extra sono werden berechnet was mir aber vorher bekannt war. aber nun auch noch telefonische beratung oder aber wenn ich hinfahre die beratung, das wird mir alles privat berechnet. kann das sein, bzw darf er das? lg anke


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Anke, die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Schwangeren hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Jede Schwangere kann in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu01.htm Es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen wurde, eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. Insofern ist es dann bei einer Abrechnung für einen Toxoplasmosetiter berechtigt, die Beratungsziffer 1 oder 3 anzusetzen. Wenn vorher vereinbart war, dass auch für die nachträgliche Erörterung des Befundes (ob vor Ort oder am Telefon) eine Rechnung erstellt werden darf, dann hat dieses hier seine Richtigkeit. Am besten ohne Bedenken offen vor Ort über die Unklarheiten sprechen. VB


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