Mitglied inaktiv
Ich bin als Altenpflegerin für Körperschwerbehinderte angestellt. Seit 1.07. werde ich von meiner Frauenärztin krank geschrieben bzw. wöchentl. Arbeitsverbot wird ausgesprochen. Ich war zwischendurch im KH wegen früh Wehen, jetzt wird entschieden ob ich ein komplettes Arbeitsverbot bis zum Mutterschutz bekomme da ich auch starke Kreislauf probleme habe. Allerdings meint meine Frauenärztin sie darf kein komplettes Verbot bis zum Mutterschutz verordnen sondern der Betriebsarzt, so und der Betriebsarzt sagt genau das gegenteil. Wem kann ich nun glauben?
Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB
Mitglied inaktiv
also ich habe seit dem 3. monat ein Beschäfftigungsverbot vom Frauenarzt. das ist überall anders !!! claudia
Mitglied inaktiv
ich durfte auch nicht während der letzten schwangerschaft arbeiten. mein frauenarzt hat mich dann immer krank geschrieben. leider ging das bei mir nicht mit dem beschäftigungsverbot. aber wenn, dann hätte er mir das auch verordnet. weiß gar nicht warum deine frauenärztin da so was sagt.
Mitglied inaktiv
ich frage mich wieso du kein bv bekommen hast? hast doch nach 6 wochen durch das krankschreiben geld eingebüsst??? oder warste richtig krank? claudia
Mitglied inaktiv
ja hätte lieber auch bv gehabt aber da ich einen bürojob habe und die mich einfach in eine andere mir leichter fallende abteilung hätten stecken können, haben wir das nicht durchbekommen. mein arzt meinte es wäre zu kompliziert...keine ahnung, auf jedenfall hat es so auch super geklappt...die geldeinbuße von 300 euro die hab ich vorher locker an spritgeld bezahlt...kam also aufs gleiche raus. :-)
Mitglied inaktiv
Geld habe ich erstmal keins eingebüst, zum Glück. Heute habe ich von meiner FA ein 4 Wöchiges arbeitsverbot bekommen, und dann wird entschieden ob ich nochmal arbeiten gehen darf oder nicht. Also wenn es nach mir geht möchte ich nicht arbeiten gehen, weil Altenpflegerin in ner Köperschwerbehinderten einrichtung ist für eine Schwangere nicht gerade angenehm. Vorallem wenn man früh Wehen hatte.