Mitglied inaktiv
Hallo^^ Ich bin Verkäuferin im Lebensmittel bereich. Seit dem Tag als bekannt wurde das ich S bin brauch ich nur noch an der Kasse sitzen. Die Tätigkeit im Laden wären alle mit Körperlicher Arbeit verbunden. Bislang ging das auch Prima, bis ich letzten Samstag auf einmal Starke Schmerzen im Bauch bekamm und der Bauch Hart wurde. Mein Chef hat mich natürlich direckt nach Hause Geschieckt. Von dort aus Hatte ich dann die Hebame im KH angerufen und die meinte ich soll besser vorbei kommen. Wie sich rausstelte waren es leichte Wehen und ich durfte bis Dinstag im KH bleiben. Jetzt Hat der Arzt angeordnet das ich nicht mehr im Sitzen arbeiten soll. Habe das meinem Chef gesagt und ihn gefragt was wir jetzt machen. Es giebt aber keine Andere zumutbare Tätigkeit im Markt. Meine FÄ meinte wenn es nicht anders gehen würde, dann würde sie mir ein Arbeitsverbot ausstellen. Ich weis das die KK das Übernimmt. Nun meine Frage: Zahlt die KK den vollen Lohn weiter? Oder nur Anteilsmäßig? Und wenn voll bis zur GB? Oder zahlt der Arbeitgeber die 6Wochen Mutterschutz vor der GB? Danke für die Antwort^^
hallo, das Thema Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes, nicht nur, weil es in der Fachliteratur und darüber hinaus auch für viele Frauenärzte und Frauenärztinnen zum Teil missverständlich geregelt ist: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Dieses geht auch für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. Unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, wir darüber hinaus sicher noch weitere Auskünfte geben können. VB
Mitglied inaktiv
hallo. ich kann dir nur sagen, wies bei mir war. ich arbeite in einer zahnarztpraxis und habe ein beschäftigungsverbot bekommen, weil meine chefin mich nicht einsetzen konnte. die krankenkasse hat mir meinen vollen nettolohn bezahlt. 6 wochen vor und 6 wochen nach der entbindung zahlt dann wohl wieder der chef, den normalen mutterschutz. meine chefin hat mich übrigens einmal pro woche am schreibtisch abrechnen lassen. das hatten wir auch angemeldet, so daß sie die 10% gehalt selbst bezahlt hat, den rest die kasse. viel glück!
Mitglied inaktiv
Hallo! Arbeite auch im handel und hab Beschäftigungsverbot bekommen. Beim Beschäftigungsverbot muss der AG Deinen vollen Lohn bis zum Muschu weiterzahlen. Im Muschu zahlt die KK max. 13 Euro pro Tag, den Rest bis zum nettoeinkommen stockt der AG auf. Bei einer reinen Krankschrift bekommst Du nur 6 Wochen Lohnzahlung und danach Krankengeld von der KK. Hoffe das hilft Dir etwas weiter. LG Susi
Mitglied inaktiv
Danke für die Antworten^^ Winke