Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Arbeitsunfähig??

Frage: Arbeitsunfähig??

Mitglied inaktiv

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Ich bin nun Ender der 15. SSW und meinem Baby geht es gut. Allerdings geht es mir beruflich und emotional gar nicht gut. Denn ich bin auf der ARbeit einem ungeheuren Arbeits- und Leistungsdruck ausgesetzt und auch ständigen Elektrosmog. Auch sind meine Urinwerte nicht in Ordnung, was nun genauer untersucht werden soll. Mein Frauenarzt weiss nichts von meiner Lage und davon, dass ich regelrecht mit Bauchschmerzen zur Arbeit gehe, denn ich kenne ihn auch noch nicht so gut. War erst 2 Mal dort und habe auch erst zu ihm gewechselt. Die Urinwerte sollen nun nochmal von meiner Hausärztin gecheckt werden und auch mit ihr möchte ich über alles reden. Am liebsten würde ich mich Arbeitsunfähig schreiben lassen. Aber darf das meine Hausärztin, oder darf das nur der Frauenarzt?


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, diese ist ein immer wieder heiss diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muß die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgestz im Netz unter http://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/19970117/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen:Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo, auch Deine Hausärztin darf Dich arbeitsunfähig schreiben. Mein Hausarzt hat mich in der 1. SS mehrfach wegen Blasenentzündungen krank geschrieben. Klär Deine Probleme so schnell wie möglich, Stress ist Gift für Dich und Dein Baby. LG, nina


Mitglied inaktiv

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Zum Glück geht es dem Baby ja gut, aber mir eben nicht. Zumindest emotional gesehen, denn ich gehe wirklich mit bacuschmerzen zur RAbeit. Auf DAuer möchte ich meinem Kleinen den Stress nicht antun. Ich muss noch bis Ende März arbeiten bis zum Mutterschutz. Kann meine Hausärztin mich auch bis dahin arbeitsunfähig schreiben? Mir geht es wirklich schlecht in der Situation. Wenn ich zu hause bin, am Wochenende oder so, dann geht es mir emotional aber gut


Mitglied inaktiv

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Deine Worte kommen mir bekannt vor, kann das sehr gut nachempfinden, mir geht das im Moment genauso. Ich bin grad in der 14.SSW. War jetzt 3 Tage wegen grippalen Infekt krankgeschrieben. Bei mir auf der Arbeit ist Mobbing ohne Ende, würd am liebsten auch nicht mehr gehen. Kündigen kann ja auch auf Bitte kein Arbeitgeben wegen Mutterschutz und selber kündigen geht nicht finanziell. Beschäftigungsverbot gibts glaub ich bei Blutungen od. vorzeitigen Wehen. Bin auch ratlos. Wenn du was neues weißt, halt mich mal auf dem Laufenden, ja? Das wäre lieb. VG Nadja


Mitglied inaktiv

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Hallo ich würde mich auf jeden Fall krankschreiben lassen. Ich wurde auch am Arbeitsplaz extrem gemobbt, weil ich kurz vor der Schwangerschaft gekündigt hab. Ich habe den Druck nicht mehr ausgehalten. Da ich mit meinen Zwillis Probleme hatte (plazenta praevia mit riss) wurde ich vom FA sowieso sofort AU geschrieben. Mach das nicht mit, nicht in diesem Zustand. Alles Gute Diana


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