Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr. Bluni, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich bin in der 22 SSW und seit 9 Wochen auf 2 unterschiedliche AUs krankgeschrieben. Grund ist das Mobbing meiner AG, welche meine Schwangerschaft "als eine absolute Unverschämtheit" empfinden, da ich erst seit einem 3/4 Jahr in diesem Betrieb arbeite. Ich fühle mich so unter Druck gesetzt, dass ich anfangs aufgrund meiner Psyche Blutungen hatte. Meine Psychologin hat mich nun für weitere 2 Wo krankgeschrieben. Meine AG streichen mir nun mein Gehalt, um mich etwas zu ärgern, sie melden eine Unterbrechung, obwohl ich noch nicht aus der LFZ raus bin. Meine Ärztin hat mich auf F43.0, F41.0 und F45.0 krankgeschrieben. Kann sie mich auf eine andere psychische KK arbeitsunfähig schreiben, ohne dass ich aus der LFZ raus bin?
hallo, ob hier eine Krankmeldung möglich ist, wird nur der behandelnde Arzt vor Ort entscheiden können. Aber wichtig wäre, dass man hier auch mit den Verantwortlichen - am besten im Beisein einer neutralen Vertrauensperson - das Gespräch sucht und ganz klar auf die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes verweist, die einzuhalten sind. Zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz im Hinblick auf die Schwangere kann man folgendes anmerken: Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, ist es möglich, für eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn es am Arbeitsplatz mobbing gibt. Ich habe Ihnen dazu den Artikel aus der Ärztezeitung kopiert. Das weitere müsste dann der Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit einem Juristen klären: "Mobbing: Verbot der Beschäftigung für Schwangere ERFURT (mwo). Immer dann, wenn Ärzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gefährdet sehen, können sie ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aussprechen. Wie gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil entschied, gilt dies auch bei einer subjektiven Stressbelastung wegen vermeintlichen Mobbings am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatten die Ärzte einer Sachbearbeiterin einer Spedition im Rheinland ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, nachdem sie über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt hatte. Bildungsurlaub sei ihr ebenso verweigert worden, wie Freizeit für die Vorsorgeuntersuchungen, klagte die Frau. Sie müsse um ihren Job fürchten. Die Ärzte bescheinigten, die Schwangere wirke aufgelöst und gestresst. Der Arbeitgeber hielt dies für vorgespiegelt und verweigerte der Frau das Gehalt. Das Landesarbeitsgericht gab zunächst dem Arbeitgeber Recht. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für Mobbing. Der Stress habe nach ärztlichem Bekunden keinen Krankheitswert. In oberster Instanz hob nun das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil auf und verwies den Streit an die Vorinstanz zurück. Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben. Es sei daher auch die "subjektive Stresssituation der Klägerin" zu prüfen, wenn diese zu realen Belastungen führe, führten die Richter weiter aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei aber auch dann, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 5 AZR 352/99 " In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
Mitglied inaktiv
Hallo! Sprich Deinen Arzt mal auf ein beschäftigungsverbot an, Mobbing ist ein Grund dafür. Das bedeutet für Dich, Du bist zu Haus, bekommst aber Dein volles gehalt, nicht wie bei einer Krankschreibung nach 6 Wochen nur noch Krankengeld. LG Susi
Mitglied inaktiv
Hallo! Du könntest dich wegen was anderem krank schreiben lassen, z.B. wegen Rückenschmerzen. Das bedeutet, dass dein AG wieder von neuem 6 Wochen Lohn fortzahlen müsste, da diese Diagnose (m) nichts mit der f-diagnose zu tun hat. ich denke, dein aezt versteht das problem! liebe grüße