Familie Klausing
Guten Tag Ich bin in der 12. SSW. Mein Arbeitgeber wurde darüber unterrichtet, er möchte mich jetzt von Montag bis Freitag in einer anderen Stadt einsetzen, diese ist 200km entfernt und ich soll im Hotel übernachten. Für mich ist dies eigentlich undenkbar und ich habe große Angst davor. Ist dies so überhaupt rechtlich möglich? Kann ich mich dagegen wehren? Mein Mann und ich machen uns große Sorgen. Vielen Dank für Ihre Meinung dazu. M. und R. Klausing
Hallo, bitte wenden Sie sich mit dieser Frage doch an unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Herzliche Grüße VB
Honey58
Ich mische mich mal kurz ein. Erstmal empfehle ich Euch die Fragen an Frau Bader zu stellen oder noch besser direkt einen Beratungstermin beim Anwalt für Arbeitsrecht zu vereinbaren. Eure Frage kann nicht einfach pauschal mit Ja oder Nein beantwortet werden. Erstmal muss geklärt werden was dazu im Arbeitsvertag geregelt ist. Was wurde dort als Arbeitsort festgelegt? Wurde kein Arbeitsort definiert kann der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und den AN versetzen. Egal ob schwanger oder nicht. Die Versetzung darf aber NICHT willkürlich erfolgen und sie muss zumutbar für den AN sein. Was man im Einzelnen unter "zumutbar" versteht, muss im Zweifel das Gericht klären. Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Fakt ist aber, dass eine Schwangere die Möglichkeit haben muss ihr Vorsorgetermine wahrzunehmen. Mit welcher Begründung soll denn die Versetzung stattfinden? Ich kann nur raten sich erstmal sachkundig zu machen und dann ggf. zeitnah zu handeln und eine Versetzungsklage einzureichen. Dass sich das nicht unbedingt positiv auf das Verhältnis zum AG auswirken wird, muss natürlich auch bedacht werden. Wie wichtig ist Ihnen der Job...auch in Zukunft? Oder ist das hier evtl. die Taktik des AG sie "loszuwerden"?