Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Arbeitsbedingungen Ok?

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Frage: Arbeitsbedingungen Ok?

hannah1603

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Hallo Dr. Bluni, Ich bin aktuell in der 14 SSW. Ich arbeite in einer Wohngruppe für Außerklinische Intensivpflege. Als mein Arbeitgeber erfahren hat das ich schwanger bin, habe ich eine Alternative Beschäftigung zugewiesen bekommen. Ich wurde aus der Pflege komplett raus genommen. Nun ist es so, dass 5 von 6 unserer beatmeten Klienten resistente Keime haben. Das geht von MRSA, 3 MRGN, 4 MRGN, Pseudomonas, VRE usw. Nun ist es so, das unsere Einrichtung aufgebaut ist wie eine WG. Wir haben einen großen Gemeinschaftsraum von dem alle Zimmer abgehen. Die Klienten sind nicht isoliert und werden täglich in den Gemeinschaftsraum mobilisiert. Dort sitze auch ich und mache Dokumentation etc. Nun Frage ich mich ob schon das für mich und das Baby gefährlich werden kann oder ob das so in Ordnung Ist? Der direkte Kontakt z.B. durch pflegerische Tätigkeiten ist vermieden. Freundliche Grüße


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, grundsätzlich ist nicht nur im Mutterschutzgesetz, sondern auch in anderen dafür vorgesehenen Gesetzestexten vorgesehen, dass die Schwangere keinen Kontakt zu Patienten haben darf, die kritische Keime, wie die genannten multiresistenten Keime, hat. Das bezieht sich in aller Regel aber nicht nur auf die direkte Pflege. Ob in der beschriebenen Umgangsform mit den Patienten und ihren Krankenhauskeimen davon auszugehen ist, dass hier die Mitarbeiter, ob schwanger oder nicht , nach einer gewissen Zeit weiterhin keimfrei bleiben, möchte ich einmal dahingestellt lassen. Meines Erachtens wird dazu am besten die erfahrene Fachärztin/Facharzt für Krankenhaushygiene in einem Akut-Krankenhaus in Ihrer Nähe am besten etwas sagen können. Vielleicht nehmen Sie dazu einmal Kontakt auf. Und mit hoher Wahrscheinlichkeit (wenn ich auch kein Jurist bin) wird das zuständige Gewerbeaufsichtsamt, welches in aller Regel eine Gefährdungsbeurteilung bekommen muss, hier sicherlich Bedenken haben. Bitte fragen Sie dazu auch unsere Juristin, Frau Bader. Herzliche Grüße VB


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