Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Arbeit mit Kindern

Frage: Arbeit mit Kindern

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, ich arbeite als Erzieherin in einem Kindergarten. Dort bin ich im Krippenbereich tätig. Nun meine Frage an Sie: Darf ich als Erzieherin weiter arbeiten bei Bestehen einer Schwangerschaft? MfG Daniela


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, ja, das dürfen Sie schon, aber: für Mitarbeiterinnen von Kindergärten, Kinderhorten, Grundschullehrerinnen oder Mitarbeiterinnen mit anderer Ausrichtung in solchen Einrichtungen gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften. Allgemein sind sie im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Für die werdende Mutter von Bedeutung sind hier vor allem die folgenden Infektionskrankheiten: •Röteln •Zytomegalie •Ringelröteln •Windpocken Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. Selbstverständlich sollte am besten schon vor Eintritt der Schwangerschaft sichergestellt sein, dass der Impfschutz gegenüber den wichtigsten Erkrankungen vorhanden ist. Das Amt für Arbeitsschutz in NRW schreibt dazu in seinen Informationen folgendes: "Schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz sollen keinen beruflichen Umgang mit (Kleinst-)Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) bzw. keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider (Ausscheider des Cytomegalie-Virus) haben. Eine Beschäftigung mit älteren Kindern ist möglich nach einer intensiven Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und konsequenter Expositionsprophylaxe . Das heißt, keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä., keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Enge und häufige Körperkontakte (z.B. Küssen) sollen gemieden werden. Nachzulesen unter http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264671%26%26;;%26ARB%26 Theoretisch kann hier auch, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen möglich sind, ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich misch mich mal ein, ich habe auch in einem Kiga gearbeitet, mit unter 3jährigen. Bei mir ist von einer Amtsärztin der Imfschutz geprüft worden und schon war ich mit BV zu Hause und das seit der 7. Woche. (bin jetzt 15.SSW) Du solltest so schnell wie möglich Deinen Arbeitgeber informieren. Bei uns waren zu der Zeit, als ich meine SS festgestellt habe, Masern. Es geht darum, das Du Dich und damit Dein Kind nicht in Gefahr bringst. Weißt ja bestimmt, das einige Kinderkrankheiten sehr gefährlich werden können. Das ist den normale Weg mittlerweile, da fast keiner den Schutz vollständig hat. Grüßle


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