Mitglied inaktiv
Hallo Herr Doktor! Mein Mann und ich möchten gerne ein 2. Kind. Ich arbeite im Moment 1-2 mal die Woche bei der Post als Briefzustellerin. Dabei bin ich ca. 5 Stunden mit dem Postfahrrad unterwegs und muß für das Beladen des Rades auch die vollen Postkisten schleppen. Nun meine Frage: Ist das eine Tätigkeit, die ich in der Schwangerschaft überhaupt weiter ausüben darf? Ist nämlich schon ziemlich anstrengend diese Arbeit. Was meinen Sie? S.
Hallo, hier gelten für Sie die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes, an die sich Ihr Arbeitgeber halten muss. Demzufolge sollte die Schwangere keine schwereren Gegenstände heben. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB
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