Mitglied inaktiv
Hallo! Ich gehe regulär noch zur Schule, arbeite aber am Wochenende in einem Lokal. Ich bin jetzt in der 8.Woche schwanger! In diesem Lokal gibt es keinen Nichtraucherbereich und auch kein Personalraum, in dem ich mich hinsetzen könnte. Da ich zuständig bin für die Getränke, muss ich jedes mal die Fassung machen, d. h. ich muss die ganzen Getränke aus dem Keller holen und einräumen, außerdem habe ich ziemlich lange Arbeitszeiten, meist von 15.00 Uhr am Nachmittag bis 1 Uhr in der Nacht, wobei ich die ganze Zeit stehen muss. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 28.10.08 ausläuft. Meine Chefin hatte zuvor noch nie eine Schwangere im Betrieb und weiß jetzt nicht was sie tun muss! Meine Frage: Ist es klug, den Vertrag verlängern zu lassen, oder soll ich es einfach da lassen? Bitte um Hilfe!! lg kati90
Liebe Kati, ganz sicher gilt hier das Mutterschutzgesetz, auf das der Arbeitgeber Rücksicht zu nehmen hat. Und in der Schwangerschaft sollte darauf geachtet werden, dass eine zu starke Belastung körperlicher Art sich nicht auf den Schwangerschaftsverlauf auswirkt. Vom Amt für Arbeitsschutz der Hansestadt Hamburg gibt es ein Informationsblatt zum Mutterschutz im Gastgewerbe. Dieses können Sie unter der Adresse http://www.arbeitsschutz.nibis.de/seiten/berufsbild/ernaehrung/docs/Muetter_im_Gastgewerbe.doc einsehen. Darüber hinaus kann es Situationen geben, in denen Ihre Frauenärztin/Frauenarzt wegen fehlender Einsatzalternativen am Arbeitsplatz auch ein Beschäftigungsverbot erteilen kann. (z.B. starke Rauchbelastung, die sich eben nicht abstellen lässt) In dieser Frage wird ansonsten sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. Wenn sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, wird auch eine Schwangerschaft daran nichts ändern, es sei denn, Sie würden diesen Vertrag vorher verlängert bekommen. Allerdings gebe ich zu bedenken, ob in diesem Betrieb wohl ausreichend Rücksicht auf eine schwangere Mitarbeiterin genommen werden kann. VB