Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Arbeit in der Notaufnahme

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Frage: Arbeit in der Notaufnahme

Sninschi

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Hallo! Ich bin nun in der 7. SSW, meine erste Schwangerschaft. Da ich in der Notaufnahme als Krankenschwester arbeite habe ich meinen Arbeitgeber auch sofort darüber informiert. Nun wurde festgestellt, dass keine Rötelimmunisierung besteht. In dem Krankenhaus in dem ich arbeite gibt es keine Kinderstation, wir haben also relativ wenige Kinder als Patienten. Kann ich trotzdem unbedenklich weiterarbeiten? Und darf ich venöse Zugänge legen sowie Blut entnehmen? Mit freundlichen Grüßen Nina


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Nina, ob in dem Fall dennoch das Arbeiten in der Notfallaufnahme erlaubt ist, vermag ich nicht genau sagen, denke aber, eher ja, Genauer wird das in jedem Fall ein Arbeitsmediziner oder Jurist beurteilen können. Maßnahmen, wie Blutentnahmen oder Braunüle legen, sind wegen des Verletzungs- und Infektionsrisikos nicht mehr erlaubt. Dazu gehören auch die Verabreichung von Spritzen in jeglicher Form. VB


Daeva

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Hallo, ich bin zwar kein Experte, habe aber im Internet folgende Seite mit vielen Informationen rund um Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft gefunden: http://www.bvf-sachsen.de/pdf/news/13/Beschaeftigungsverbot2-jph.pdf Laut deren Information sollte bei fehlender Rötelnimmunisierung ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgesprochen werden. Der Umgang mit potentiell gefährlichen Biostoffen (wie eben Blut) unterlassen werden. Ich hoffe, die Seite hilft dir ein wenig weiter. Ansonsten würde ich meinen, dass die sich bei dir im Krankenhaus doch eigentlich mit derlei Fällen auskennen dürften?! Du bist bestimmt nicht die erste schwangere Krankenschwester :) In meinem Betrieb hatten sie eine Checkliste gemäß des Mutterschutzgesetzes, bei dem abgehakt wurde, was für Gefahrenquellen für mich bestehen, wodurch ich dann ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. Gruß, Daeva


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