Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Angst vor Fehlgeburt

Frage: Angst vor Fehlgeburt

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Hallo, habe 2 Fehlgeburten 9.,12.SSW gehabt, war dann erneut schwanger und gleich ab 6.SSW krank geschrieben (Bettruhe + Gelbkörperhormone) Ist alles gut gegangen, habe gesundes Kind in der 41.SSW geboren.Das ist jetzt 10 Jahre her und ich bin erneut schwanger 8 SSW und meine FÄ ist der Meinung: keine Krankschreibung trotz Schichtarbeit im Pflegeheim!Natürlich habe ich Angst, renne bei jedem Ziehen im Bauch auf Toilette und bin ganz "hippelig". Kann ich auf eine krankschreibung bestehen?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Alice, sicher gelten für die im Altenheim angestellte Schwangere genau die gleichen Bestimmungen des Muttterschutzgesetzes (auch im Hinblick auf Arbeitszeiten) wie für andere. Ansonsten hat die Frauenärztin erst mal recht: diese ist ein immer wieder heiss diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muß die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgestz im Netz unter http://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/19970117/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen:Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. VB


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Hallo, wenn deine FÄ dich nicht krank schreibt, dann würde ich es entweder über deinen Hausarzt versuchen oder dir nen anderen FA zu suchen. Du könntest natürlich auch mit deinem Arbeitgeber sprechen, damit du nicht mehr im Schichtdienst arbeiten muß. LG dani


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Ganz ehrlich, ich würde den Arzt wechseln! Wenn er Deine Ängste um Dein Kind nicht nachvollziehen kann scheint er nicht der Richtige für Dich zu sein.


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Hallo, ich würde den Arzt evtl. auch Wechseln. Ich kann eigentlich mmer etwas in den PC reinschauen wenn er Krank schreibt. Da steht sogar extra der Punkt zum Krankschreiben drin: Abort Angst oder so ähnlich. LG Sabse


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Hallo, kann deine Sorgen sehr gut verstehen. Hatte auch 2 FG (6.+12.SSW). Bei meiner erneuten Schwangerschaft hat mich mein FA auch nicht krankgeschrieben, obwohl es (zumindest für mich) eine sehr große psychische Belastung darstellt. Gott sei Dank habe ich einen guten Hausarzt, der meine Sorge verstehen konnte. Nun bin ich in der 26.SSW und bis jetzt ist alles gut. Rede auf jeden Fall mit deinem Hausarzt. Wenn er ein bißchen Einfühlungsvermögen besitzt, wird er dich sicherlich krankschreiben. Bei mir war es wegen LWS-Syndrom. Versuch es...viel Glück Liebe Grüße Silvia


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