Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

An Dr. Bluni und auch alle anderen

Frage: An Dr. Bluni und auch alle anderen

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Hallo Dr. Bluni und alle anderen hier im Forum Ich habe eine Frage die mich schon seit einiger Zeit beschaeftigt. Ich arbeite an den WE's als Bedienung habe aber in den letzten 3-4 Wochen immer mehr Probleme wegen der Hin- und Herrennerei - vorallem wenn viel los ist. Eigentlich wollte ich bis zum MuSchu arbeiten aber ich habe das Gefuehl ich kann das nicht mehr lange mit machen da meine Beine und Waden mir nach einer Weile endlos wehtun und am Tag nach dem ich gearbeitet hab kann ich nichts grossartiges tun da ich mich fuehle wie wenn ich bei einem Marathonlauf mitgemacht haette. Ich mache meine Pausen waehrend des Arbeitens aber nachdem die Pause rum ist fange ich dann wieder an zu arbeiten und im Moment ist eigentlich immer viel zu tun. Ich bin jetzt in der 21/4 SSW. mit Zwillies. Jetzt ist meine Frage an sie als Fachmann was sie mir raten? Ich arbeite wirklich gerne aber ich will natuerlich nicht, dass es irgendwelche Auswirkungen auf die 2 Bauchbewohner oder meine SS hat. Ich mache mir deswegen auch ein Bischen Sorgen - vielleicht unbegruendet? Wie sieht das mit dem MuSchu aus bei Mehrlingen? Ist der genauso lang wie der bei einer Frau die mit einem Baby SS ist oder gibt es da andere Regelungen? Gibt es falls das arbeiten nicht mehr moeglich ist da andere Regelungen - zum Beispiel den MuSchu frueher anfangen? Sorry wenn die Fragen etwas unbeholfen und bloed klingen moegen aber ich bin Neuling auf dem Mehrlingsbereich und weiss leider immernoch nicht wie manche Sachen funktionieren in der SS. :-) Vielen Dank fuer die Antworten! LG und gute Nacht.


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, ganz sicher gilt hier das Mutterschutzgesetz, auf das der Arbeitgeber Rücksicht zu nehmen hat. Und bei einer Mehrlingsschwangerschaft ist umso aufmerksamer darauf zu achten, dass eine zu starke Belastung körperlicher Art sich nicht auf den Schwangerschaftsverlauf auswirkt. Vom Amt für Arbeitsschutz der Hansestadt Hamburg gibt es ein Informationsblatt zum Mutterschutz im Gastgewerbe. Dieses können Sie unter der Adresse http://www.arbeitsschutz.nibis.de/seiten/berufsbild/ernaehrung/docs/Muetter_im_Gastgewerbe.doc einsehen. Darüber hinaus kann es Situationen geben, in denen Ihre Frauenärztin/Frauenarzt wegen fehlender Einsatzalternativen am Arbeitsplatz auch ein Beschäftigungsverbot erteilen kann. Die Schutzfrist beginnt bei einer Einlingsschwangerschaft sechs Wochen vor der Entbindung und endet im Normalfall acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Näheres zu dieser, aber auch zu ihren anderen "REchtsfragen" besprechen Sie bitte mit unserer Juristin, Frau Nicola Bader, die in dieser Frage sicher weiterhelfen kann. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


Mitglied inaktiv

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hallo und guten morgen, also ich weiß zwar nicht wie es bei zwillingen ist aber sicher nicht anders wie bei einem kind. ich bin ab dem 5 monat nicht mehr arbeiten gegangen da ich schwer heben muß in meinen beruf. habe das meinen FA gesagt und er hat mir berufsverbot erteielt. damit mußte mein arbeitgeber den normalen lohn weiter zahlen und bekam das geld von meiner krnakenkasse wieder. ab dem mutterschutz zahlt die kasse pro tag 13 € und den rest zum nettolohn dein arbeitgeber. also am besten du gehst zum FA und er soll dir eine solche bescheinigung ausstellen. ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. alles gute, mfg bondgirl_82


Mitglied inaktiv

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Ich habe selber in der Gastronomie gearbeitet und dein AG sollte dir eigentlich so langsam eine andere Aufgabe gegeben haben. Als Kellnerin oder ReFa steht man viel und läuft auch viel. Wirklcih en Ausgleich gibt es da nicht. Ich habe in meiner ersten SS mit meinem AG darüber gesprochen (war n Hotel) und ich wurde an die Rezeption oder ins Büro gesetzt, je nachdem was zu tun war. Sollte es keinen Ausweichmöglichkeit geben, so sprich mit deinem FA über deine Bedenken und lass dir evtl. ein "Arbeitsverbot" bescheinigen. Vieleicht nützt es aber auch schon, wenn Du mit deinem AG darüber sprichst. Ich denke mal, dass auch eine Frau die Zwillinge erwartet, ganz normal 6 Wochen vor und 8 nach der Gebiurt MuSchu hat.


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