Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

@ alle und Dr. Bluni

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Guten Morgen, meine Mama hatte vor 7 Wochen eine Totaloperation ( Borderline Tumor). Möchte gerne erfahren ob ihr eine Kur deswegen zustehen würde? Hoffe das Sie mir Antworten,auch wenn es nichts mit Schwangerschaft zutun hat. Vielen Dank und Lg bommel


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, wenn eine Frau eine bösartige Erkrankung hat, hätte sie Anspruch auf eine Kur. Eine Besonderheit des Eierstockskrebses ist der "Borderline"-Tumor. Die Bezeichnung Borderline, also Grenzfall, geht auf die Eigenschaften dieses Tumors zurück, die ihn weder eindeutig den gutartigen noch eindeutig den bösartigen Tumoren zuordnen. Nach einer längeren Übergangszeit, entarten diese Tumoren allerdings, dass heißt sie werden eindeutig bösartig und es entsteht aus einem "Borderline"-Tumor ein Eierstockskrebs. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, wenn diese notwendig sind, um einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie nach Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, kann die Krankenkasse die erforderlichen Maßnahmen auch in Form einer ambulanten Rehabilitationskur in Wohnortnähe erbringen. Inwiefern sich aus der genannten Erkrankung eine Anspruch ableiten lässt, kann am besten die zuständige Krankenkasse mitteilen. VB


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