Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, da ich auch in dieser SS wieder sehr starke Rückenbeschwerden habe, hat mir meine FÄ eine Überweisung zum Orthopäden gegeben. Bei Alina bekam ich damals Akupunktur und Unterwassermassage. Ich war dann beim Orthopäden und er sagte, daß ich eine blöde Überweisung hätte, mit der er mich eigentlich nicht untersuchen, sondern nur beraten dürfe (es war keine Mitbehandlung angekreuzt). Er hat dann doch ein paar Blockaden im Rücken gelöst und empfahl mir Krankengymnastik, die er mir aber wegen der falschen Überweisung nicht verschreiben dürfe. Er würde eine Empfehlung per Fax an meine FÄ schicken. Ich bin dann mit dem erneuten Dopplerbefund (leider hat unser Baby noch immer Arrhythmien) zu meiner FÄ und habe sie auch auf die Überweisung zum Orthopäden angesprochen. Das wäre ein Versehen gewesen und in meinem Beisein wurde in der Praxis angerufen und abgeklärt, daß es natürlich eine Weiterbehandlung sein sollte. Sie könne mir ja auch keike KG verschreiben, weil das nicht ihr Fachgebiet ist (verständlich). Ich wieder zum Orthopäden und der hat sich dann aber ohne Begründung geweigert, mir die KG zu verordnen. Nun stehe ich hier mit meinen Rückenschmerzen. Schwimmen hilft nicht, weil von dem kalten Wasser die Schmerzen schlimmer werden. Was mache ich denn nun? Kann ich von meiner FÄ eine neue Überweisung bekommen und mir einen anderen Orthopäden suchen. Bin irgendwie enttäuscht und sauer und verstehe die Welt nicht. Erst kann er mir nichts verordnen und jetzt kann er, aber will es nicht ... LG Anja mit Alina & Fabian & Baby (ET 27.06.)
liebe Anja, nun, dieses beschreibt eigentlich den alltäglichen Wahnsinn, den wir in den Praxen erfahren. Im Zeitalter der Budgets ist sicher nicht mehr alles so ohne weiteres verordnungsfähig oder durchführbar und da gibt es "ab und zu" mal die ein oder andere Diskussion mit Patienten (die gesetzlich versichert sind), für die das Ganze unter Berücksichtigung der von Ihnen bezahlten Beiträge nicht so richtig nachvollziehbar ist. Das sinnvollste ist, mit dem zuständigen Arzt noch einmal zu besprechen. Das Ausstellen einer Überweisung zu einem anderen Orthopäden ist rechtlich eigentlich nicht möglich. VB