Frage: Änderung des ET´s

Lieber Herr Dr. Bluni! Ich hatte gestern mein 3 Screening und bin seitdem irgendwie in Sorge. Um ihnen dieses genau zu begünden muss ich ein wening ausholen.. Also zuerst wurde mein ET auf den 10.09.09 von meiner Gyn eingetragen als die Schwangerschaft Mitte Januar festgestellt wurde. (05.12.08 erster Tag meiner letzten Periode) Bei der 2. Vorsorge (mitte Februar) setzte sie aber den Termin auf den 18.09.09 weil das kleine zu klein war. Seitdem hat sie den Termin nicht mehr verändert. Somit rechnet sie immer bis heute den 18.09.09. Versuch ihnen jetzt meine Sorge zu schildern, Seit den letzten beiden Vorsorgen sagt meine Gyn immer,,das der kleine aber ziemlich gross und schwer ist. Hatte deshalb auch einen OGTT gemacht der völlig im der Norm war (66/109/107). Jetzt war ich gestern wieder beim 3. Screeing und sie meinte der kleine wiegt bereits 2500g und ist 46cm gross obwohl eingetragen bin das ich gestern in der 30plus6 SS bin. Der Ultraschallcomputer sagte gestern auch das der ET Ende August ist., vermutlich den gemessenen Werten zugrunde, Ich habe die Werte vom US mit diesen biometischen Daten hier verglichen und musste mit Erstauen festellen das sie den Werten eines Babys in der ca. 33 Woche entsprechen. Also passt das alles ja hinten und vorne nicht..somit kann ich doch nicht vom ET 18.09. ausgehen??? Ich habe sie gefragt ob sie den Termin nicht ändern kann aber sie sagte das mache man jetzt nicht mehr. Seitdem bin ich irgendwie total verunsichert, weil ich nicht weiss, auf welches Datum ich mich einstellen soll, und wie weit ich eigentlich wirklich bin. Vielleicht können Sie mir darauf eine Antwort, geben damit ich beruhigter bin. Ich danke Ihnen im Vorraus. Die Nachdenkliche Melli80

Mitglied inaktiv - 17.07.2009, 21:27



Antwort auf: Änderung des ET´s

Liebe Melli, unabhängig vom Datum der letzen Regel oder vom vermeintlichen Termin der Befruchtung berechnet der frühe Ultraschall immer noch am genauesten das Schwangerschaftsalter und den Entbindungstermin. Die Berechnung des Schwangerschaftsalters und die Festlegung des Entbindungstermins erfolgt deshalb in den ersten drei Monaten; eine nachträgliche Korrektur zu einem deutliche späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft, weil das die ein oder anderen Maße vielleicht der Zeit voraus/zurück sind, wäre zumindest nicht statthaft, es sei denn, die Berechnung in der Frühschwangerschaft passte nicht genau, was sich schon mal ergeben kann. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 18.07.2009